Freitag, 29. März 2024

Eine SCHUFA Selbstauskunft einholen

Eine SCHUFA Selbstauskunft einzuholen ist für jeden im Grunde ganz einfach. Man erhält diese Auskunft entweder direkt über das Internetportal der SCHUFA www.schufa.de oder per Post auf schriftliche Anfrage bei der SCHUFA. Aber: Es gibt unterschiedliche Arten einer SCHUFA Selbstauskunft. Zunachst gibt es die SCHUFA Verbraucherauskunft. Sie enthält jedoch nicht alle Daten, die bei der SCHUFA zu Ihrer Person gespeichertert sind, sondern nur die Auskünfte die notwendig sind, um den betreffenden Auskunftsinteressenten von Ihrer Redlichkeit zu überzeugen. Zum Beispiel Arbeitgeber oder Vermieter.

Dann gibt es die SCHUFA-Auskunft online. Hier erhalten Sie Informationen zu allen über Ihre Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie registrieren sich im Internetportal der SCHUFA. Sofort haben Sie online direkten Zugriff auf alle über Sie gespeicherten Daten mit den jeweiligen Erklärungen und Antworten auf Fragen zu Ihren Daten. Schließlich gibt es noch die SCHUFA Eigenauskunft. Mit dieser erhalten Sie Zugriff auf Informationen zu allen vorhandenen und Ihre Person betreffenden bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Die können Sie im Internet bestellen. Sie erhalten diese dann in aller Regel innerhalb weniger Tage per Post und ist nach bisherigen Regelungen einmal pro Jahr kostenfrei.

Ihre persönliche SCHUFA Auskunft können Sie jedoch auch ganz normal per Brief anfordern. Dazu sollten Sie am besten den im Internet bereitgestellten Vordruck benutzen, diesen herunterladen, ausfüllen und absenden. Sie erhalten dann Ihre SCHUFA Auskunft in kurzer Zeit mit der Post.

Privatkunden können die Schufa aktuell unter der Servicenummer: 0611-92780 erreichen. Über das bewährte Internetportal meineSchufa.de können Verbraucher zudem Informationen direkt einsehen oder postalisch anfordern.

Wichtig zu wissen: Bei der SCHUFA steht der Datenschutz an oberster Stelle. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass Sie nach einer Auskunftsbestellung gebeten werden, die Kopie eines amtlichen Ausweisdokumentes (zum Beispiel des Personalausweises oder Reisepasses mit der aktuellen Meldebestätigung) einzureichen. Das kann zum Beispiel vorkommen, falls die Adresse der Bestellung von der bei der SCHUFA gespeicherten Adresse abweicht.

Hier soll zum Beispiel Identitätsdiebstahl vorgebeugt werden. Denn die SCHUFA kann nicht wissen, ob eventuell eine nicht befugte Person mit der Vorgabe Ihrer Identität Ihre Daten in Erfahrung bringen will. Hierzu muss die SCHUFA Ihre aktuelle Meldeadresse kennen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^