Freitag, 29. März 2024

Steuer Tipps - was kann man absetzen?

Die hauptsächliche Last, die ein jeder Bürger Deutschlands tragen muss, ist die Steuerlast. Diese frisst das Einkommen zu einem großen Teil auf, wie man dem monatlichen Lohnzettel eindeutig entnehmen kann. Doch man kann sich auch einen großen Teil der monatlich einbehaltenen Steuer vom Fiskus wieder zurückholen. Dies geschieht im Rahmen der jährlich Einkommenssteuererklärung, die man sowohl selbst erstellen kann, als sie auch vom Fachmann erstellen lassen kann.

Hierbei können diverse Kosten von der Steuer abgesetzt werden und vermindern somit das zu versteuernde Einkommen, sowie die Steuerlast selbst. Alle Kosten, die in Verbindung mit der Ausübung einer Arbeit zusammen hängen, mit der man seinen Lebensunterhalt verdient, können dabei als so genannte Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören vor allen Dingen die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, auch bekannt unter dem Namen Pendlerpauschale. Eine einfache Strecke zur Arbeit kann ab dem 21. Kilometer pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt werden.

War man das gesamte Jahr berufstätig, setzt man pauschal 230 Arbeitstage an. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem eigenen PKW zur Arbeit gefahren ist, oder innerhalb einer Fahrgemeinschaft. Ebenfalls kann man die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzen. Hier hat man die Wahl, ob man die Kilometerpauschale nutzt oder die tatsächlich angefallenen Kosten. Eine Kalkulation, welche Variante günstiger ist, ist hierbei sinnvoll.

Weiterhin können Kosten für die Reparatur eines Unfallschadens, der auf dem Weg zur oder von der Arbeit geschehen ist, von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Haftpflichtversicherung für das Auto können steuerlich geltend gemacht werden.

Als Berufstätiger zählen auch die Kosten für die Kinderbetreuung zu den Werbungskosten. Hier spielt es ebenfalls keine Rolle, ob das Kind im Kindergarten, von einer Tagesmutter oder anderweitig betreut wurde. Zwei Drittel der entstandenen Kosten, die übrigens nachgewiesen werden müssen, können steuerlich anerkannt werden. Der Gesamtbetrag ist dabei pro Jahr und Kind auf 4.000 Euro maximal festgelegt.

Ferner kann man die Kontoführungsgebühren, die Kosten für Fachzeitschriften, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen, sowie Kosten für eine Fortbildung absetzen. Letzteres setzt voraus, dass die Fortbildung auf dem ausgeübten Beruf aufbaut.

Holt man sich einen Handwerker ins Haus, können dessen Lohnkosten zu 20 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, wobei höchstens 600 Euro jährlich möglich sind. Die steuerliche Absetzbarkeit ist dann gegeben, wenn es sich um Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten handelt. Dabei ist nur der Anteil der Lohnkosten absetzbar, nicht jedoch die Kosten für Material. Ferner muss die Rechnung überwiesen werden, da der Fiskus quittierte Barzahlungen häufig nicht anerkennt.
 
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