Freitag, 19. April 2024

Fördermöglichkeiten beim Universalkredit für Unternehmen nutzen

Unternehmen brauchen oftmals gerade im Zuge der Existenzgründung finanzielle Unterstützung, die meistens in Form eines Kredites vergeben wird. Viele Banken bieten zum Beispiel ein sogenanntes Existenzgründungsdarlehen an, welches explizit für die Phase der Existenzgründung gedacht ist, und meistens sowohl von Selbstständigen als auch von kleineren, mittelständischen oder auch größeren Unternehmen genutzt werden kann.

Wenn Darlehen an Unternehmen vergeben werden, dann werden diese mitunter auch als Universalkredite bezeichnet, wenn sie nicht zwingend an einen ganz besonderen Verwendungszweck gebunden sind. Das Unternehmen erhält das Kapital dann zur freien Verfügung und kann es zum Beispiel für Investitionen nutzen. Aber nicht nur die Banken vergeben solche Universalkredite, sondern es gibt auch noch Kreditgeber, die im Bereich der öffentlichen Hand anzusiedeln sind. Da es solche Kredite von der öffentlichen Hand gibt, die als Fördermöglichkeit für Unternehmen gedacht sind, sollten sich Unternehmen und Selbstständige auf jeden Fall näher über diese Fördermöglichkeiten informieren, falls nach dem Start des Unternehmens Finanzierungsbedarf vorhanden sein sollte.

Im Bundesland Bayern gibt es zum Beispiel einen solchen Universalkredit an Unternehmen in Form eines Förderkredites. Mit dem Darlehen soll in erster Linie die gewerbliche Wirtschaft unterstützt werden, wobei der gewerbliche Mittelstand einer besonderen Förderung bedarf. Gefördert werden hier durch das Bundesland Bayern zum Beispiel solche Investitionen, die entweder zum Einkauf von Waren (Aufstockung des Warenlagers) oder auch zur Umschuldung vorhandener kurzfristiger Verbindlichkeiten dienen. Alternativ zum Universalkredit bietet Bayern auch einen Startkredit oder einen Investivkredit an, wobei hier besondere Anforderungen erfüllt werden müssen. Natürlich bieten neben Bayern auch andere Bundesländer solche Förderkredite an, jedoch lässt sich am Beispiel Bayern hier sehr gut verdeutlichen, wie ein solcher Kredit funktioniert und welche Anforderungen oftmals an den Kreditnehmer gestellt werden.

Beim Universalkredit des Freistaates Bayern sind zum Beispiel ausschließlich Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie auch Freiberufler (Angehörige der freien Berufe) antragsberechtigt. Darüber hinaus werden die Kredite nur dann vergeben, wenn der Jahresumsatz des beantragenden Unternehmens einen Wert von 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Durch diese Vorgabe soll voraussichtlich verhindert werden, dass große Unternehmen einen solchen Kredit bekommen können, die im Grunde oftmals keine Förderung „nötig“ haben, weil sie auch mit „normalen“ Krediten ausreichend versorgt sind.
 
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