Mittwoch, 24. April 2024

Die Rente mit einer Versicherung aufstocken

Dass die gesetzliche Altersrente alleine nicht mehr ausreicht, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können, dürfte mittlerweile wohl Jedem klar sein. Deshalb ist es umso wichtiger, auch privat vorzusorgen. Mit einer entsprechenden Versicherung kann man die gesetzliche Rente in jedem Fall entsprechend erhöhen.

Für Arbeitnehmer bietet sich hier in erster Linie die Riester Rente an. Denn diese Form der Altersversorgung wird zudem staatlich gefördert, sodass mit Eigenbeiträgen und staatlicher Förderung schon ein guter Grundstock für die spätere Rentenzahlung getroffen werden kann. Insbesondere richtet sich dieses Angebot an alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie erhalten die staatlichen Zulagen und können somit besonders günstig hohe Beiträge ansparen. Dabei erhält man neben der Grundzulage für sich selbst in Höhe von aktuell 154 Euro jährlich auch noch eine Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind in Höhe von 185 Euro. Die Zulagen und die selbst eingezahlten Beiträge müssen zusammen mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr erreichen.

Ebenfalls ist die Riester Rente für Minijobber interessant. Bei einer Beschäftigung auf 400-Euro-Basis ist dabei jedoch noch einiges zu beachten. So zahlt der Arbeitgeber die SV-Beiträge und die Lohnsteuer alleine. Dabei fallen 15 Prozent für die Rentenversicherung, 13 Prozent für die Krankenversicherung und zwei Prozent pauschal für die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Damit erwirbt der Minijobber aber keinen Krankenversicherungsschutz und auch in der Rentenversicherung erarbeitet er sich hierbei nur sehr geringe Ansprüche auf eine Altersrente.

Ebenso entfallen Ansprüche auf Kuren, Reha-Maßnahmen und dergleichen mehr. Auch die Förderung für die Riester Rente ist nicht möglich. Entscheidet sich der Minijobber nun aber, den Beitrag zur Rentenversicherung aufzustocken, so zahlt er die verbleibenden 4,9 Prozent bis zur vollen Beitragshöhe. Dies entspricht bei einem monatlichen Einkommen von 400 Euro einem Betrag von 19,60 Euro. Zum einen erhält man dadurch höhere Rentenansprüche, Ansprüche auf Reha-Maßnahmen usw. Zum anderen kann man auch die Förderung für die Riester Rente in Anspruch nehmen.

Eine einfache Beispielrechnung: Eine Mutter von zwei Kindern stockt den Rentenbeitrag auf. Sie zahlt dadurch beispielsweise die genannten 19,60 Euro im Monat. Zusätzlich schließt sie eine Riester Rente ab. Bei Minijobbern wird ein Mindesteigenbeitrag von 5 Euro monatlich, also 60 Euro jährlich angesetzt. Diesen zahlt die Mutter zusätzlich und erhält Zulagen vom Staat in Höhe von 524 Euro, für die Einzahlung von 60 Euro.

Diese Aufstockung bei den Minijobbern ist also mindestens ebenso sinnvoll, wie überhaupt der Abschluss einer Riester Rente für jeden anderen Arbeitnehmer auch. So lässt sich mit Leichtigkeit die gesetzliche Rente um ein Vielfaches erhöhen.
 
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