Freitag, 29. März 2024

Vorschusszinsen bei Sparguthaben möglichst meiden

Vorschusszinsen werden seitens der Bank berechnet, wenn der Kunde über Sparguthaben früher als vereinbart verfügen möchte. Dabei gibt es eine Sonderregelung für Sparverträge mit dreimonatiger Kündigungsfrist, bei welchen pro Kalendermonat 2000 Euro ohne Kündigung abgehoben werden dürfen. In Österreich existiert zusätzlich die Form des gebundenen Sparbuchs, bei welchem jede Einzahlung frühestens nach sechs Monaten kostenfrei zurückgezahlt wird.

Die für ein Sparbuch geltenden Regeln treffen selbstverständlich auch zu, wenn das Sparkonto in Form einer Sparcard geführt wird. Eine solche Karte ermöglicht Ein- und Auszahlungen über das Girokonto oder am Geldautomaten; einige Banken lassen Einzahlungen am Automaten nicht zu. Die Höhe der Vorschusszinsen muss von der Bank für den Kunden nachvollziehbar angegeben werden, die Angabe erfolgt grundsätzlich als Bruchteil des für die entsprechende Spareinlage gültigen Habenzinssatzes. Als üblich angesehen werden kann ein Zinssatz für die Vorschusszinsen, welcher etwa ein Viertel des Habenzinssatzes beträgt, wobei eventuelle Prämien üblicherweise nicht eingerechnet werden. Unter Prämien werden unterschiedliche Bonusleistungen verstanden, welche je nach Sparbuch für die Entwicklung eines Börsenwertes oder auch für den sportlichen Erfolg eines von der Bank geförderten Fußballvereins gewährt werden.

Vorschusszinsen können unter Umständen vermieden werden, indem der Bank eine ernsthafte wirtschaftliche Notlage des Sparers nachgewiesen wird. In der Regel wird das Geldinstitut einem Verzicht auf die Erhebung der Vorschusszinsen bei einer Sparanlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist eher als bei einem langfristigen Sparvertrag zustimmen, da ein übermäßig häufiges Nachgeben von der Finanzaufsicht zum Anlass genommen werden kann, von der Bank eine höhere Liquiditätsreserve zu verlangen. Der Grund für das mögliche Eingreifen der Aufsichtsbehörde besteht darin, dass Sparverträge mit längeren Kündigungsfristen geringere Geldreserven erfordern als kurzfristig verfügbare Einlagen, zu welchen auch Sparbücher mit dreimonatiger Kündigungsfrist gerechnet werden. Wenn ein Geldinstitut häufig der vorzeitigen Rückzahlung längerfristiger Spargelder zustimmt und keine Vorschusszinsen verlangt, geht die Finanzaufsicht davon aus, dass diese Sparbücher real nicht als langfristige Geldanlage gedacht sind.

Zu empfehlen ist, dass jeder Sparer nur sicher nicht bald benötigte Beträge auf Sparbücher mit festen Kündigungsfristen anlegt. Für den Betrag, auf welchen ein sofortiger Zugriff als erforderlich angesehen wird, bietet sich neben der Aufteilung auf mehrere Sparbücher die Anlage eines Tagesgeldkontos an. In den meisten Fällen wird Tagesgeld deutlich besser als das Sparkonto verzinst, lediglich die ausschließlich über das Internet abschließbaren Sparverträge weniger Banken bieten eine vergleichbare Verzinsung. Wenn der Anleger eine solche Sparcard nutzt, sollte er pro Konto nur 2000 Euro Guthaben aufweisen. Der Besitz mehrerer Sparkarten ist bei jeder Bank möglich, selbstverständlich weist jedes Konto einen eigenen Freibetrag in Höhe von 2000 Euro pro Kalendermonat auf.
 
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