Donnerstag, 18. April 2024

Vorzeitige Rente bekommen

Die Regelaltersgrenze für den Eintritt in die Rente liegt aktuell bei 65 Jahren, wie jeder weiß. Ab dem Jahre 2012 wird sie schrittweise auf 67 Jahre angehoben, jedes Jahr um einen weiteren Monat, den man länger arbeiten muss. So sehen zumindest die aktuellen Regelungen aus, aber auch hier kann der Staat seine Meinung im Laufe der Jahre natürlich noch entsprechend ändern.

Dennoch ist es vielen Menschen gar nicht möglich, tatsächlich bis zu diesem Eintrittsalter zu arbeiten. Oftmals kommt es aus den verschiedensten Gründen schon deutlich früher zu einer Arbeitslosigkeit. In einem Alter jenseits der 55 Jahre noch einen neuen Arbeitsplatz zu finden, ist dabei nahezu unmöglich. Deshalb beantragen auch viele Menschen die vorzeitige Rente, was aber immer mit Nachteilen verbunden ist. So werden regelmäßig nicht unerheblich Abschläge bei der Rente abgerechnet, die lebenslang gelten. Wer also noch irgendeine Chance hat, nicht vorzeitig in Rente zu gehen, der sollte dies auch in jedem Falle vermeiden.

Grundsätzlich ist es beispielsweise für Frauen, Schwerbehinderte und langjährig Versicherte, aber auch für solche Personen, die die Altersteilzeit ausübten, möglich, früher in Rente zu gehen. Aber auch hier muss mit Abschlägen gerechnet werden. So gilt hierbei, will man aktuell vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, so verliert man für jeden Monat, den man früher in Rente geht, einen Anspruch auf die Rente in Höhe von 0,3 Prozentpunkten. Dies wird deshalb nötig, weil die Personen, die vorzeitig in Rente gehen, auch längere Zeit diese beanspruchen.

Ausnahmen bestätigen aber auch hier die Regel. So können Schwerbehinderte mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne dabei mit Abschlägen rechnen zu müssen. Bis zum Jahre 2011 ist auch ein Renteneintritt bereits mit 60 Jahren möglich. Voraussetzung dafür ist aber eine Mindestbeitragszeit von 35 Jahren. Außerdem muss man einen anerkannten Grad der Behinderung, auch GdB genannt, von 50 aufweisen. Wer vor dem Jahre 1951 geboren wurde, kann auch dann vorzeitig in Rente gehen, wenn er berufs- oder erwerbsunfähig ist – und zwar nach dem alten Recht, welches bis Ende 2000 galt. Dabei wird die Rente nur dann ohne Abschläge gezahlt, wenn man erst mit 63 in Rente geht. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme muss man mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen, und zwar lebenslang.

Auch für Frauen gelten gesonderte Regelungen. Sie können noch bis 2011 mit 60 Jahren in Rente gehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Geburtsjahren von 1945 bis 1951 Abzüge in Höhe von etwa 18 Prozent anfallen. Außerdem müssen die Frauen nach dem 40. Geburtstag mindestens 10 Jahre gearbeitet haben und Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für mindestens 15 Jahre gezahlt haben. Hierbei werden aber auch Zeiten angerechnet, in denen man wegen der Kinderbetreuung keiner Arbeit nachgehen konnte.
 
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