Freitag, 29. März 2024

Mahnbescheid Widerspruch - die Frist nicht versäumen

Wer einen Mahnbescheid erhält, der sollte diesen sofort bei Erhalt genauestens prüfen. Ist die Forderung, die hier angemahnt wird, auch wirklich gerechtfertigt? Kann diese Forderung nachgewiesen werden? Sollte dies nicht der Fall sein oder man ist sich sicher, das man die Forderung nicht bezahlen muss, dann sollte man einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.

Der Widerspruch muss dabei schriftlich erfolgen und direkt an das Amtsgericht gerichtet sein, welches den Mahnbescheid ausgestellt hat. Den Widerspruch kann man direkt auf dem Bogen verfassen, der dafür vorgesehen ist und einem jeden Mahnbescheid beiliegt. So erspart man zum Einen dem Amtsgericht eine Menge Arbeit und zusätzlichen Aufwand und kann seine eigenen Gründe für den Widerspruch gleich konkret darlegen. Wer auf dem Widerspruchsbogen, der dem Mahnbescheid beiliegt, nicht antworten will, kann seinen Widerspruch auch direkt beim zuständigen Amtsgericht zu Protokoll geben. In diesem Fall wird ein Rechtspfleger vor Ort den Widerspruch aufnehmen.

Für diesen Mahnbescheid Widerspruch hat man grundsätzlich jedoch nur zwei Wochen Zeit. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Mahnbescheides. Durch den Widerspruch wird nun das so genannte strittige Verfahren eröffnet. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, welches jedoch nur eingeleitet werden kann, wenn der Antragsteller auf den Mahnbescheid, also der Gläubiger, die hierfür anfallenden Gerichtsgebühren vorstreckt.

Der Schuldner hingegen muss in diesem Stadium noch nicht mit einer Kostenbelastung rechnen. Hat er nicht ausreichend Geld, um einen Anwalt zu bezahlen, will aber auf dessen juristischen Rat nicht verzichten, kann er hierfür eine Unterstützung erhalten. Dabei ist dann nur ein geringer Anteil an den Gebühren für den Rechtsanwalt selbst zu tragen.

Im strittigen Verfahren kann der Schuldner dann nochmals seine Sicht der Dinge schildern und Gründe vorbringen, aus denen er der Meinung ist, die Forderung sei nicht rechtens. Das Gericht prüft den gesamten Vorgang alsdann und entscheidet, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Demzufolge kann es auch festlegen, ob und in welcher Art und Weise der Schuldner zu zahlen hat. Evtl. kann hier auch eine Ratenzahlung vereinbart werden.
 
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