Dienstag, 16. April 2024

Dingliche Zinsen bezahlen

Jeder, der schon einmal den Traum vom Eigenheim hatte, wird sich auch mit dessen Finanzierung auseinander gesetzt haben. Dabei ist es wichtig, sich über die verschiedenen Angebote zu informieren und diese gründlich miteinander zu vergleichen, um nicht in die Kostenfalle tappen zu müssen. Denn oftmals unterscheiden sich die einzelnen Angebote der Kreditgeber doch erheblich, wobei hier nicht ausschließlich von den Zinssätzen die Rede ist. Auch die Gebühren und Provisionen müssen als Kosten angesehen werden.

Als Sicherheit für einen solchen Baukredit wird fast immer auch eine Grundschuld ins Grundbuch Abt. III eingetragen. Hierbei wird aber meist nicht nur die Grundschuld selbst eingetragen. Auch dingliche Zinsen trägt der Darlehensgeber mit ein, die bis zu 20 % der Grundschuld betragen können. Beide eingetragenen Beträge zusammen ergeben den maximalen Sicherungsrahmen der Bank gegenüber dem Schuldner. So erhält die Bank eine zusätzliche Sicherheit für den Fall, dass die Verwertung des Grundstücks im Falle einer Zwangsvollstreckung nicht ausreicht, um den gesamten noch offenen Darlehensbetrag zu decken. Obwohl die dinglichen Zinsen so hoch angesetzt werden, sollte man darauf achten, dass sie sich immer auf der Basis des im Darlehensvertrages vereinbarten Zins errechnen.

Alleine deshalb ist es auch sinnvoll, die Eintragung der dinglichen Zinsen durch einen Fachmann überprüfen zu lassen, damit die Bank sich nicht an eben dieser Forderung unrechtmäßig bereichern darf. Oftmals werden dabei dingliche Zinsen über Jahre hinweg auf eine einstige Schuld berechnet. Doch hier muss man darauf achten, dass die dinglichen Zinsen auch nach drei Jahren verjähren. Ausnahmen gelten nur, wenn die Frist durch die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen wurde. Auch hier ist es sinnvoll, sich im Fall der Fälle Rat bei einem Anwalt einzuholen. Am besten entscheidet man sich hier für einen spezialisierten Fachanwalt, der tagtäglich mit der Materie zu tun hat.

Grundsätzlich ist also bei einem Vergleich unterschiedlicher Baukredite auch darauf zu achten, dass man hier nicht bei den dinglichen Zinsen, die ins Grundbuch eingetragen werden, unnötig benachteiligt wird. Insofern ist die Beratung eines Fachmanns bereits vor Kreditaufnahme sinnvoll. Dabei sollte man aber ausschließlich auf einen unabhängigen Berater zurück greifen. Dessen Dienste muss man dann zwar selbst bezahlen, läuft dadurch allerdings auch keine Gefahr, ein Angebot zu erhalten, welches dem Berater die höchste Provision, dem Kunden aber viele unterschiedliche Nachteile bringt. Insofern lohnt sich die Investition in solche unabhängigen Fachleute in jedem Fall und hilft oft, bares Geld zu sparen.
 
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