Samstag, 20. April 2024

Muss man bei einer Mahnung geforderte Zinsen bezahlen?

Immer häufiger müssen die unterschiedlichsten Rechnungen angemahnt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Rechnung der Versicherung, des Reiseanbieters oder der Katalogbestellung handelt. Mahnungen sind heute eher die Regel als die Ausnahme. Üblicherweise erfolgt zuerst einmal eine Zahlungserinnerung. Diese soll nur anzeigen, dass der Schuldner die Zahlung wohl übersehen hat. Danach folgt dann die Mahnung, die meist auch bereits mit Mahngebühren und Verzugszinsen belegt ist.

Die Zinsen werden für den längeren Zeitraum berechnet, in dem das Geld dem Gläubiger nicht zur Verfügung stand. Sie sollen ihm seinen eigenen Zinsverlust ausgleichen. Die Mahngebühren hingegen stehen für den personellen und zeitlichen Aufwand, den der Gläubiger mit dem Erstellen der Mahnung hatte und sollen diesen ausgleichen. In Anbetracht dessen, dass aber eine Mahnung mit nur einem Knopfdruck erfolgen kann, sind Mahngebühren von mehr als 10 Euro natürlich utopisch.

Grundsätzlich gilt deshalb, dass man nur solche Mahngebühren und Zinsen bezahlen muss, die angemessen sind. Bei den Zinsen gelten gesetzliche Regelungen. Hier dürfen diese nur mit 3 % über dem Basiszinssatz veranschlagt werden, wenn es sich um eine Rechnung an eine Privatperson handelte. Bei einer Rechnung an ein Unternehmen hingegen sind 5 % über dem Basiszinssatz erlaubt. Der Basiszinssatz wird dabei von der Zentralbank festgelegt und ist jeweils aktuell zu ermitteln, bevor die Mahnung geschrieben wird.

Grundsätzlich weigern sich aber viele Personen, sowohl die Mahngebühren als auch die Zinsen zu bezahlen. Sie sind rechtlich gesehen jedoch dazu verpflichtet, sofern diese Gebühren und Zinsen den aktuellen rechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Dennoch belassen es die meisten Unternehmen dabei, wenn zumindest der Rechnungsbetrag ausgeglichen wird. Denn dieser ist doch das eigentliche Ziel einer Mahnung. Dabei könnten die Unternehmen zwar auch die Mahngebühren und Zinsen einklagen, doch sind solche Rechtsstreitigkeiten meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Diese auf sich zu nehmen, um evtl. Beträge von 10 oder 20 Euro einzuklagen, lohnt meist nicht. Zusätzlich wird ein Kunde damit verprellt, der vielleicht nur in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten war, was natürlich auch nicht im Interesse des Unternehmens liegen kann.

Die Mahngebühren und Zinsen fordern dabei häufig nur besonders große Unternehmen unerbittlich ein, die diese Gelder zum Einen nicht nötig hätten, zum anderen aber auch nicht darauf verzichten wollen. Meist handelt es sich dabei um Unternehmen mit einer Monopolstellung am Markt. Zusätzlich verzichten auch die Gemeinden und Ämter nur selten auf ihre Zinsen und Gebühren, wobei aber auch diese theoretisch die Möglichkeit hätten, den Schuldnern zumindest einen Teil zu erlassen.
 
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