Dienstag, 19. März 2024

Eine Überweisung zurückbuchen lassen

Bei jeder Bank kann eine Überweisung bzw. eine Lastschrift rückgängig gemacht werden. Dieses bedarf eine Unterschrift des Kontoinhabers. Die zurück gegangene Überweisung oder Lastschrift wird dem Konto in der Regel binnen weniger Sekunden gutgeschrieben. Ausnahmen bestehen hier bei der Auslandüberweisung. Hierbei muss durch die Bank geprüft werden, ob der überwiesene Betrag oder der Lastschriftbetrag noch auf dem Konto des Empfängers verfügbar ist, wenn nicht, ist eine Rückbuchung in vielen Fällen mit viel Ärger verbunden.

Die deutschen Banken berechnen für die Rückbuchung in der Regel keine Kosten wenn diese binnen eines bestimmten Zeitraumes durchgeführt werden und der Zahlungsempfänger ein deutsches Bankkonto besitzt. Anders sieht es auch, wenn eine bestimmte Frist verstrichen ist oder die Überweisung in das Ausland gesendet wurde. In dem Fall berechnet die Bank Bearbeitungskosten die meist sehr hoch ausfallen.

Kann eine Überweisung nicht rückgängig gemacht werden, weil zum Beispiel das Geld nicht mehr auf dem Konto des Empfängers ist, oder das Empfängerkonto bereits gelöscht worden ist, haftet der Überweiser für den Schaden, die Bank trägt dafür keine Haftung. Anders sieht es aus, wenn die Schadenssumme nicht durch eine Überweisung sondern durch eine Lastschrift hervorgerufen worden ist. In diesem Fall haftet im positiven Fall ohne weitere Fragen die Bank für den Schaden und schreibt das Geld dem belasteten Konto binnen weniger Sekunden gut. Wenn die Bank den Schaden jedoch nicht sofort annimmt, kann der Kontoinhaber durch seinen Rechtsbeistand, zum Beispiel einen Rechtsanwalt gegen diese Lastschrift vorgehen.

Wichtig ist bei dem Einspruch einer Überweisung, einer Lastschrift oder Abbuchung, das der Kunde nachweisen kann, auf welchem Grund er dieser Zahlung widersprechen möchte oder aus welchem Grund diese Zahlung nicht berechtigt ist. Der Begünstigte zahlt im Fall einer Rückbuchung oder einer Rücklastschrift bestimmte Rücklaufkosten an seine Bank, die er dem Schuldner durch eine Rechnung berechnen kann. Ausnahme besteht hier, wenn nachgewiesen werden kann, das der Begünstigte keine Einzugsermächtigung bzw. kein Recht hatte, das Konto zu belasten.

Sollte eine Überweisung vom Kunden fehlerhaft zum Beispiel durch das Internet in Auftrag gegeben worden sein, kann er auch telefonisch mit seiner Bank Kontakt aufnehmen und bevor die Überweisung das Konto des Begünstigten erreicht widersprechen bzw. stoppen. Hierfür fallen keine Kosten an, ebenfalls erspart sich der Überweiser den Weg zur Bank.
 
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