Dienstag, 16. April 2024

Über die Zwangsversteigerung zum günstigen Eigenheim

Für viele Menschen gehört das Wohnen in den eigenen vier Wänden zu den Lebenszielen, die möglichst auch erreicht werden sollen. Derzeit bieten die niedrigen Hypothekenzinsen relativ vielen Bürgern die Chance, sich den Traum vom Eigenheim erfüllen zu können. Trotzdem gibt es natürlich nach wie vor auch sehr viele Menschen, die sich den Kauf einer Immobilie unter normalen Umständen nicht leisten können.

Es gibt allerdings durchaus Möglichkeiten, wie eine Immobilie vergleichsweise kostengünstig erworben werden kann, sodass der Kaufpreis mitunter deutlich unter dem Verkehrswert des Objektes liegt. Eine dieser Möglichkeiten ist die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung. In fast jeder größeren Stadt, aber natürlich von Zeit zu Zeit auch in kleinen Städten, gibt es regelmäßig Zwangsversteigerungen. Auf solchen Zwangsversteigerungen werden Immobilien versteigert, weil der Eigentümer das Objekt aus finanziellen Gründen nicht mehr halten konnte. Meistens kommt es dann zu einer Zwangsversteigerung, wenn der Kreditnehmer die Raten für einen Immobilienkredit nicht mehr bezahlen kann.

Die Bank als Gläubiger einer Grundschuld lässt in diesem Fall eine Zwangsversteigerung durchführen, damit sie aus dem Verkaufserlös möglichst die offenen Kreditforderungen begleichen kann. Das Positive an einer solchen Zwangsversteigerung für eventuelle Käufer ist, dass die Kaufpreise häufig erheblich unter dem eigentlichen Wert des Hauses liegen. Nicht selten bewegt sich der Kaufpreis nur auf einem Niveau zwischen 50-70 Prozent des Objektwertes. Trotzdem ist diese Tatsache für die Bank oftmals zufriedenstellend, denn selten muss die Bank bei der Versteigerung einen Preis erzielen, der dem Wert der Immobilie entspricht. Warum ist das so? Meistens wurde der Immobilienkredit schon einige oder viele Jahre abbezahlt, bevor der Kunde seine Darlehensraten nicht mehr zahlen konnte.

Wurde zum Beispiel ein Immobiliendarlehen über einen Betrag von 200.000 Euro aufgenommen und der Kredit zunächst zehn Jahre ordnungsgemäß getilgt, so beträgt die Restschuld nach diesen zehn Jahren beispielsweise nur noch 130.000 Euro. Würde die Bank nun eine Zwangsversteigerung einberufen, müsste sie nicht zwingend den Wert der Immobilie (200.000 Euro) erreichen, sondern es würde im Prinzip ein Preis von mindestens 130.000 Euro ausreichen. Für den möglichen Käufer wäre dies natürlich eine Art „Schnäppchen“, denn er würde eine Immobilie für 130.000 Euro ersteigern, die einen um 70.000 Euro höheren Wert hat.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^