Der Kreditkarteninhaber haftet bei Verlust mit maximal 50€ je Kreditkarte, wenn die Kreditkarte missbräuchlich
verwendet wurde und der Karteninhaber erst danach den Diebstahl oder Verlust der Bank oder dem Kreditkarteninstitut
gemeldet hat.
In vollem Umfang haftet der Karteninhaber nur dann, wenn er den Missbrauch grob fahrlässig begünstigt hat. Grob
fahrlässig ist es, wenn der Karteninhaber die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahung der Kreditkarte verletzt oder die
Pin nicht geheim gehalten hat.
Zu empfehlen ist es in jedem Fall die Geschäftsbedingungen der Kreditkartenanbieter in diesem Punkt genau zu lesen,
um einem eventuellen grösseren finanziellen Schaden zu entgehen.
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