Montag, 24. März 2025

Soll ich ein neues Auto leasen oder kaufen?

Die Anschaffung eines Autos ist immer mit größeren finanziellen Aufwendungen verbunden, so dass die günstigste Variante ausgewählt werden muss. Ein Auto kann heute gekauft, geleast, oder geliehen werden. Der Leihwagen ist eher nur für kurze Zeit geeignet und sinnvoll.

Für Privatpersonen, wenn das erforderliche Geld vorhanden ist, kann der Kauf sehr viel Geld sparen. Der Käufer kann im Autohaus maximale Rabatte (teilweise über 20 %) oder auch andere Extras aushandeln. Auch ein günstiger Ratenkredit kann Vorteile bringen, weil der Käufer dann auch als bar Zahler alle Rabatte und sonstige Extras verhandeln kann. Beim Ratenkauf im Autohaus sind die Zinsen oft auch günstig, gekauft wird jedoch in der Regel zum Listenpreis. Nur in wenigen Fällen kann ein Privat Leasing sinnvoll sein. Dazu gehört, wenn der PKW anschließend selbst übernommen wird, oder für einen bestimmten Zeitraum ein Zweitwagen erforderlich ist.

Beim Leasing muss der Leasingnehmer immer eine Vollkaskoversicherung abschließen. Alle Umbauten bedürfen der Genehmigung des Leasinggebers. Für Reparaturen, Durchsichten und Versicherungen ist der Leasingnehmer verantwortlich. Der Leasingvertrag ist für den gesamten Zeitraum binden. Alle Veränderungen sind, wenn überhaupt möglich, kostenpflichtig. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung gibt es nur bei Tod des Leasingnehmers, oder Konkurs. Sehr verbreitet ist das leasen im gewerblichen Bereich. Der Leasingnehmer kann die Raten steuerlich voll absetzen und die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen. Die regelmäßigen gleichen Raten sind planbar. Das eingesparte Geld kann für andere Investitionen verwendet werden.

Das geleaste Fahrzeug geht nicht in den Bestand der Firma über. Viele Firmen haben heute ihren gesamten Fuhrpark geleast. Damit stehen durch den ständigen Wechsel immer die neuesten Fahrzeuge zur Verfügung, ohne dass es zusätzliche Belastungen für das Unternehmern gibt. Nach Ablauf des Vertrages wird das Fahrzeug dem Leasinggeber zurückgegeben. Besonders im privaten Bereich, wenn anschließend kein anderes Fahrzeug geleast wird, sind hier Probleme teilweise vorprogrammiert, weil oft versucht wird, Laufleistungsbedingten Verschleiß, oder Beschädigungen als Schaden nachträglich zu berechen. Der Leasinggeber hat hier gegenüber dem privaten Leasingnehmer den längeren Arm.

Oft folgen schon kurze Zeit nach der hohen Nachberechnung die beauftragten Geldeintreiber. Viele, besonders private Leasingverträge enden mit hohen Nachberechnungen, oder vor Gericht. Anders ist es beim Firmenleasing. Hier möchte der Leasinggeber weiter im Geschäft bleiben und nimmt oft auch geringe Schäden ohne Nachberechnung in Kauf. Die Firma ist in der Regel bei Rechtsstreitigkeiten auch besser gestellt, als die Privatperson.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^