Dienstag, 15. Oktober 2024

Bekommt man vom Sozialamt ein Darlehen?

Das Sozialamt sieht grundsätzlich nicht die Vergabe von Darlehen vor. Nur in ein paar wenigen Ausnahmen ist es möglich, vom Sozialamt ein Darlehen zu erhalten. Diese Ausnahmen beschränken sich auf echte Notsituationen und selbst in diesen prüft das Sozialamt ganz genau, ob die Vergabe dieses Darlehens gerechtfertigt ist, oder ob nicht andere Mittel herangezogen werden können um die Notsituation zu beseitigen.

Es gibt hauptsächlich drei Situationen, in denen das Sozialamt nach strenger Überprüfung in Vorleistung tritt. Eine solche Situation besteht beispielsweise, wenn ein Energieversorger einem Kunden aufgrund von Stromschulden androht, die Energieversorgung einzustellen. Für den Kunden bedeutet dies, dass er keine Heizung, keinen Strom und auch keinen Kühlschrank mehr hat, der funktioniert. In manchen Fällen wird sogar die Wasserversorgung eingestellt. Da dies ein menschenunwürdiger Zustand darstellt, kann man beim Sozialamt für die Stromschulden ein Darlehen beantragen. Bis die Entscheidung des Amtes jedoch getroffen wird, kann einige Zeit ins Land ziehen. Man sollte also nicht erst bei der dritten Mahnung des Energieversorgers das Sozialamt aufsuchen, wenn man bereits bei der ersten Mahnung weiß, dass man die Schulden allein nicht bezahlen kann.

Eine zweite Situation ist, wenn man beispielsweise arbeitslos geworden ist und die Bearbeitung des Antrages auf Arbeitslosengeld noch etwas Zeit benötigt, bei der Antragstellung aber bereits feststeht, dass der Bewilligung des Arbeitslosengeldes eigentlich nichts im Weg steht. Hier bewilligt das Sozialamt ein Darlehen, welches später mit dem eigentlichen Arbeitslosengeld verrechnet wird. Eine Darlehensvergabe ist auch denkbar, wenn man zwar die Miete, aber nicht die Mietkaution für eine neue Wohnung aufbringen kann.

Wer keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat und ein Kind erwartet, kann eine einmalige Beihilfe in Höhe von 1200 Euro für eine Säuglingserstausstattung erhalten. Diese erfolgt nicht als Darlehen und muss somit auch nicht zurückbezahlt werden. Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bekannt, wurden auch viele einmalige Beihilfen abgeschafft. Während man vor Hartz IV noch Geld für einen gebrauchten Kühlschrank, eine Waschmaschine, ja sogar für eine komplette Ersteinrichtung einer neuen Wohnung bekam, muss man heute nahezu um jeden Cent kämpfen. Früher wurden auch die Darlehen großzügiger bewilligt.

Heute wird penibel genau geprüft, ob tatsächlich eine Notsituation und eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt. Sicherlich kann nicht wegdiskutiert werden, dass es Menschen gibt, die die Sozialhilfe missbrauchen. Mit den radikalen Kürzungs- und Streichungsmaßnahmen von Beihilfen etc. werden meistens die Menschen getroffen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind. Und die Leidtragenden sind meist die Kinder. Wer Anspruch auf ein Darlehen vom Sozialamt hat, sollte sich nicht aus falschem Stolz davor scheuen, diese Hilfe auch anzunehmen und es in wirtschaftlich besseren Zeiten wieder zurückzubezahlen.
 
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