Samstag, 5. Oktober 2024
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Was passiert bei einer Kündigung mit dem Kredit?
Viele Dinge müssen heute einfach "auf Pump“ gekauft werden. Dazu gehören immer mehr Dinge des alltäglichen Bedarfs und auch kleinere Anschaffungen wie die Waschmaschine oder der Herd. Dennoch sollte man hier genau aufpassen. Denn die unterschiedlichen Banken gestalten die Kreditangebote auch sehr unterschiedlich.Viele Banken verlangen auch für geringe Kredite die Absicherung dieser gegen Arbeitslosigkeit, Tod und Berufsunfähigkeit. Diese Absicherung erfolgt dann üblicherweise mit einer so genannten Restschuldversicherung. Dabei soll dann die Versicherung die Kreditraten übernehmen, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder auch verstirbt. Der Haken liegt darin begründet, dass die meisten dieser Restschuldversicherungen eine Wartezeit von mindestens drei Monaten vorsehen. Das heißt, sie greifen nicht direkt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit, sondern erst nach drei Monaten einer bestehenden Arbeitslosigkeit. In den ersten Monaten muss man also die Kreditraten weiterhin selbst zahlen.
Kann man dies nicht, weil das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, dann kommt es oft vor, dass die Banken die Kredite kündigen. In den meisten Fällen erfolgt die Kündigung und die damit verbundene sofortige Fälligstellung der Restbeträge jedoch bereits nach zwei fehlenden Monatsraten, also dann wenn die abgeschlossene Restschuldversicherung noch gar nicht greift. Überdies wird die Restschuldversicherung ebenfalls aufgelöst, wenn der Kreditvertrag gekündigt wird. Das heißt, sie leistet dann auch nicht und der Kreditnehmer muss den kompletten Kredit aus eigener Tasche zurückzahlen. Und das, obwohl er sich beim Abschluss des Kredits sicher wähnte, sollten ja alle Ausgaben für diesen mit der Restschuldversicherung abgedeckt sein.
Generell sollte man also die Angebote der Restschuldversicherung genau prüfen und Wert auf diese beschriebene Wartezeit legen. Andernfalls kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen. Außerdem muss man bedenken, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese treiben dann auch die Kosten für den gesamten Kredit in die Höhe. Die vorerst so verführerisch niedrigen und attraktiven Zinssätze zerschlagen sich dann schnell, lässt man sich einmal den effektiven Zinssatz (also inkl. der Kosten für Restschuldversicherung, Bearbeitungsgebühr usw.) ausrechnen. Denn dann kommt man wieder in ganz andere Zinssätze, die gar nicht mehr verführerisch erscheinen.
Oftmals ist es deshalb somit sinnvoller und preiswerter, den Kredit mit einer Risikolebensversicherung abzusichern. Hierfür sollte man aber ebenfalls gründlich kalkulieren und verschiedene Angebote genau unter die Lupe nehmen, um das günstigste heraus zu filtern.
Grundsätzlich ist es aber auch sinnvoll, sich bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit an seine Bank zu wenden. Oftmals ist es möglich, eine Stundung der Raten durchzusetzen. Diese kann dann z. B. bis zur Leistung durch die Restschuldversicherung erfolgen. Aber auch hier ist damit in der Regel nicht alles ausgestanden. Denn viele Restschuldversicherungen zahlen auch maximal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Danach ist der Kreditnehmer wieder auf sich selbst gestellt. Deshalb muss man im Vorfeld genau abwägen, ob die Restschuldversicherung bei Abschluss des Kredits wirklich sinnvoll ist.
Kann man dies nicht, weil das Arbeitslosengeld nicht ausreicht, dann kommt es oft vor, dass die Banken die Kredite kündigen. In den meisten Fällen erfolgt die Kündigung und die damit verbundene sofortige Fälligstellung der Restbeträge jedoch bereits nach zwei fehlenden Monatsraten, also dann wenn die abgeschlossene Restschuldversicherung noch gar nicht greift. Überdies wird die Restschuldversicherung ebenfalls aufgelöst, wenn der Kreditvertrag gekündigt wird. Das heißt, sie leistet dann auch nicht und der Kreditnehmer muss den kompletten Kredit aus eigener Tasche zurückzahlen. Und das, obwohl er sich beim Abschluss des Kredits sicher wähnte, sollten ja alle Ausgaben für diesen mit der Restschuldversicherung abgedeckt sein.
Generell sollte man also die Angebote der Restschuldversicherung genau prüfen und Wert auf diese beschriebene Wartezeit legen. Andernfalls kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen. Außerdem muss man bedenken, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Diese treiben dann auch die Kosten für den gesamten Kredit in die Höhe. Die vorerst so verführerisch niedrigen und attraktiven Zinssätze zerschlagen sich dann schnell, lässt man sich einmal den effektiven Zinssatz (also inkl. der Kosten für Restschuldversicherung, Bearbeitungsgebühr usw.) ausrechnen. Denn dann kommt man wieder in ganz andere Zinssätze, die gar nicht mehr verführerisch erscheinen.
Oftmals ist es deshalb somit sinnvoller und preiswerter, den Kredit mit einer Risikolebensversicherung abzusichern. Hierfür sollte man aber ebenfalls gründlich kalkulieren und verschiedene Angebote genau unter die Lupe nehmen, um das günstigste heraus zu filtern.
Grundsätzlich ist es aber auch sinnvoll, sich bei Arbeitslosigkeit oder drohender Arbeitslosigkeit an seine Bank zu wenden. Oftmals ist es möglich, eine Stundung der Raten durchzusetzen. Diese kann dann z. B. bis zur Leistung durch die Restschuldversicherung erfolgen. Aber auch hier ist damit in der Regel nicht alles ausgestanden. Denn viele Restschuldversicherungen zahlen auch maximal für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Danach ist der Kreditnehmer wieder auf sich selbst gestellt. Deshalb muss man im Vorfeld genau abwägen, ob die Restschuldversicherung bei Abschluss des Kredits wirklich sinnvoll ist.
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