Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kredit von privat zu privat

Die Kreditvergabe ist eines der Hauptgeschäftsfelder von Banken. Eine Alternative zum Bankkredit ist die Kreditaufnahme bei einer Privatperson. Diese Person kann ein Freund oder Verwandter sein, es kann aber auch jemand völlig unbekanntes als Kreditgeber funktionieren. Angebote für einen Privatkredit finden sich im Internet zum Beispiel auf sogenannten Marktplätzen oder auf speziellen Finanzdienstleistungsseiten. Bevor ein Privatkredit vergeben wird, sollten sich beide Parteien über die Konditionen einigen. Besonders wenn der Kreditgeber eine bekannte Person ist, sollte das finanzielle Geschäft schriftlich festgehalten werden, damit eine mögliche Freundschaft nicht durch die Geldleihe beeinträchtigt wird.

Der Kreditvertrag zwischen Privatpersonen sollte im Idealfall bei einem Notar abgeschlossen werden und von diesem beglaubigt sein. Auch die Höhe der Zinsen und die Regeln bezüglich der Rückzahlung sollten auf diesem Dokument festgehalten werden. Ratsam ist die Ausstellung von zwei Exemplaren, wobei jeder der beiden Geschäftspartner ein Exemplar erhält. Wie hoch der private Kredit ist, liegt im Ermessen des Kreditgebers. Grund für einen Kredit von privat zu privat ist häufig eine schlechte Bonität des Kreditnehmers. Es sollte daher beachtet werden, dass auch bei Privatkrediten das Risiko von Ausfällen besteht. Gerade bei Bekannten kann es dann zu Streitigkeiten kommen, daher sollte ein Kredit im Bekanntenkreis nur bei absoluter Rückzahlungssicherheit vergeben werden.

Kommt der private Kreditnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, hat der Kreditgeber die Möglichkeit, gegen den Schuldner vorzugehen. Der erste Weg sollte allerdings ein Gespräch mit dem Schuldner sein, da sich möglicherweise eine Regelung außerhalb des offiziellen Beitreibungsweges findet. Oftmals ist es nur ein finanzieller Engpass und die Ratenzahlung kann im nächsten Monat wieder aufgenommen werden.

Helfen sämtliche gütlichen Einigungsversuche nicht, muss der Kreditgeber zunächst drei Mahnungen ausstellen, bevor das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen werden kann. Reagiert der Schuldner nicht auf die Mahnung, kann ein Inkassounternehmen mit der Schuldenbeitreibung beauftragt werden. Ist auch dieses Verfahren erfolglos, sollte der Gläubiger bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen. Viele Schuldner melden sich daraufhin beim Gläubiger und versuchen den Kredit zurück zu zahlen. 30 Tage nach dem Mahnbescheid ergeht dann der Vollstreckungsbescheid und der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher mit der Schuldbeitreibung beauftragen. Da dies jedoch gerade in der Familie oder bei Bekannten der letzte Ausweg ist, verzichten viele Gläubiger darauf.
 
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