Samstag, 5. Oktober 2024
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Was akzeptiert eine Bank als Kredit Sicherheiten?
Wer einen Kredit beantragt, der benötigt dafür auch immer entsprechende Sicherheiten. Denn es wird wohl keine Bank jemandem Geld leihen, wenn dieser die geliehene Summe nicht zurückzahlen kann. Von daher erwarten die Banken die Stellung von Sicherheiten. Welche Sicherheiten für welchen Kredit in Frage kommen, hängt immer von der jeweiligen Kreditsumme und der Laufzeit ab.So wird für einen kleinen Ratenkredit für das neue Auto oder die Einrichtung des Wohnzimmers in aller Regel die Forderungsabtretung - also die Abtretung des Gehalts an die Bank im Falle des Zahlungsverzugs, ausreichen. Das heißt, kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, so kann die Bank sein Gehalt für die Ablösung des Kredits in Anspruch nehmen. Sie geht dann auf den Arbeitgeber zu und pfändet einen Großteil des Einkommens - diese Pfändung ist aber maximal möglich bis zu einem bestimmten Betrag, der als Selbstbehalt bezeichnet wird und dem Kreditnehmer noch zum Leben verbleiben muss.
Bei Firmenkrediten ist die Forderungsabtretung ebenfalls eine häufige Form der Kreditabsicherung. Hier werden alle Forderungen, bzw. alle Forderungen bestimmter Kunden des Kreditnehmers, je nach Vereinbarung, an die Bank abgetreten. Die Bank kann also im Falle des Zahlungsverzugs direkt auf die Kunden zugehen, und deren offenen Rechnungen einfordern. Diese müssen dann direkt an die Bank bezahlt werden und stehen dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.
Eine andere Form der Kreditabsicherung ist die Sicherungsübereignung. Diese kommt besonders häufig z. B. beim Autokredit vor. Hier wird das Auto solange im Eigentum der Bank verbleiben, bis es vollständig bezahlt ist. Dies geschieht meist durch den Verbleib des Fahrzeugbriefs bei der Bank. Kann der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr zahlen, so hat die Bank das Recht, das Auto meistbietend zu verkaufen, um damit die restlichen Schulden aus dem Kreditvertrag auszulösen. Auch beim Hauskauf ist diese Variante durchaus üblich. Hier wird eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen, durch die der Bank eine Grundschuld eingeräumt wird. Das heißt, kann der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen, so kann die Bank das Haus verkaufen. Meist erfolgt dies dann in Form einer Zwangsversteigerung, sodass oftmals nur ein Bruchteil des Verkehrswertes erzielt wird. In diesen Fällen ist nur ein Teil des Kreditbetrages abgedeckt, den Rest müssen die Schuldner durch weitere Zahlungen aufbringen.
Hat man selbst keine ausreichenden Sicherheiten, z. B. wenn das Gehalt zu gering ist, kein Auto oder Haus vorhanden ist, so wird man wohl kaum umhin kommen, einen Bürgen zu bemühen. Dieser stellt dann die Sicherheit, wie etwa das eigene Haus oder sein Einkommen, um den Kreditnehmer für die Bank kreditwürdig zu machen. Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, so wird der Bürge in Anspruch genommen.
Bei Firmenkrediten ist die Forderungsabtretung ebenfalls eine häufige Form der Kreditabsicherung. Hier werden alle Forderungen, bzw. alle Forderungen bestimmter Kunden des Kreditnehmers, je nach Vereinbarung, an die Bank abgetreten. Die Bank kann also im Falle des Zahlungsverzugs direkt auf die Kunden zugehen, und deren offenen Rechnungen einfordern. Diese müssen dann direkt an die Bank bezahlt werden und stehen dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.
Eine andere Form der Kreditabsicherung ist die Sicherungsübereignung. Diese kommt besonders häufig z. B. beim Autokredit vor. Hier wird das Auto solange im Eigentum der Bank verbleiben, bis es vollständig bezahlt ist. Dies geschieht meist durch den Verbleib des Fahrzeugbriefs bei der Bank. Kann der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr zahlen, so hat die Bank das Recht, das Auto meistbietend zu verkaufen, um damit die restlichen Schulden aus dem Kreditvertrag auszulösen. Auch beim Hauskauf ist diese Variante durchaus üblich. Hier wird eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen, durch die der Bank eine Grundschuld eingeräumt wird. Das heißt, kann der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen, so kann die Bank das Haus verkaufen. Meist erfolgt dies dann in Form einer Zwangsversteigerung, sodass oftmals nur ein Bruchteil des Verkehrswertes erzielt wird. In diesen Fällen ist nur ein Teil des Kreditbetrages abgedeckt, den Rest müssen die Schuldner durch weitere Zahlungen aufbringen.
Hat man selbst keine ausreichenden Sicherheiten, z. B. wenn das Gehalt zu gering ist, kein Auto oder Haus vorhanden ist, so wird man wohl kaum umhin kommen, einen Bürgen zu bemühen. Dieser stellt dann die Sicherheit, wie etwa das eigene Haus oder sein Einkommen, um den Kreditnehmer für die Bank kreditwürdig zu machen. Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, so wird der Bürge in Anspruch genommen.
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