Mittwoch, 9. Oktober 2024

Eine Überweisung stornieren

Die Überweisung stellt heute immernoch das wichtigste Zahlungsmittel dar, doch die Kontonummern werden immer länger, sodass es zunehmend auch vermehrt zu Falschbuchungen kommt, etwa durch Zahlendreher o. ä. Doch kann man so eine Überweisung wirklich stornieren? Beim Lastschriftverfahren kann man zum Beispiel das eingezogene Geld noch bis zu sechs Wochen zurückholen. Da man aber eine Überweisung selbst angewiesen hat, ist dies hier nicht so einfach möglich.

Es sind hierbei gewisse Richtlinien und vor allen Dingen Fristen zu beachten. So kann man direkt nachdem man die Überweisung getätigt hat, diese oft auch sofort wieder stornieren. Allerdings nur dann, solange das Geld noch nicht vom Konto abgebucht wurde und die Bank verlassen hat. Danach wird es schwieriger. Man sollte seine Bank persönlich aufsuchen und diese anweisen, die Überweisung zurück zu rufen, wie der Fachausdruck lautet. Dabei wird die Bank sich alle Daten der Überweisung notieren und diese anschließend mit Unterschrift versehen und an die Empfängerbank faxen. Solange die Empfängerbank das Geld noch nicht erhalten hat, kann sie es dann problemlos zurückweisen und der ursprünglich Überweisende bekommt sein Geld automatisch zurück. Ist das Geld jedoch bereits bei der Empfängerbank eingegangen, wenn der schriftliche Rückruf der überweisenden Bank ankommt, so ist die Empfängerbank nicht dazu berechtigt, das Geld zurück zu überweisen. In diesen Fällen muss sich der Zahlende direkt mit dem Empfänger in Verbindung setzen und um eine Rücküberweisung bitten.

Obwohl sich die Gemüter noch darüber streiten, inwiefern eine Überweisung storniert werden kann, ist dies die aktuelle Gesetzeslage nach der Erneuerung der Überweisungsgesetze zum 01.01.2004. Vor dem Inkrafttreten dieser Gesetze war es durchaus üblich, dass man sich das Geld auch dann noch zurück holen konnte, wenn es bereits bei der Empfängerbank eingegangen war. Nur der eigentliche Empfänger durfte noch keine Gelegenheit gehabt haben, das Geld auf seinem Konto zu sehen. Das heißt also, bis zur endgültigen Verbuchung auf dem Empfängerkonto (nicht auf einem Verrechnungskonto der empfangenden Bank), konnte man das Geld noch zurückholen.

Allerdings gibt es auch bei der Stornierung einer Überweisung Möglichkeiten, sich das Geld auch dann noch zu sichern, wenn es bereits auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. Kann man eindeutig belegen, dass es sich bei dem Fehler um eine Fehlbuchung handelte, zum Beispiel aufgrund eines Zahlendrehers, so sollte dies unproblematisch möglich sein. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Bank aufzusuchen und ihr den Sachverhalt zu erklären. Dann kann man mit Sicherheit eine Lösung finden. Die Kosten für eine derartige Kündigung der Überweisung sind dabei unterschiedlich, je nach ausführender Bank. Hier sollte man sich ebenfalls direkt beim eigenen Kreditinstitut informieren, um auf der sicheren Seite zu sein.
 
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