Dienstag, 19. März 2024

Schnellere SEPA-Überweisungen in europäische Staaten

Der elektronische Zahlungsverkehr ist in Europa mittlerweile sehr stark ausgeprägt. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit in allen Ländern voneinander unabhängige Zahlungsverkehrsinstrumente herausgebildet, so dass es nun schwer fällt, länderübergreifende Zahlungen abzuwickeln. So dauert die Ausführung einer Überweisung oder einer Lastschrift ins europäische Ausland oft mehrere Tage, was vor allem im geschäftlichen Bereich Zeitverzug bedeutet. Bis zum 31.12.2007 konnten Kunden für Überweisungen in Staaten, die den Euro bereits als Zahlungsmittel eingeführt haben, die EU-Standardüberweisung nutzen.

So konnten Zahlungen ähnlich schnell wie Inlandszahlungen abgewickelt werden, auch die Kosten waren analog. Am 01.01.2008 wurde nun die neue SEPA-Überweisung eingeführt, mit der Zahlungen jetzt in 31 europäische Staaten deutlich einfacher möglich sind, denn durch sie wurde ein einheitliches Zahlungssystem auf hohem Niveau geschaffen, mit dem eine Standardisierung nun möglich ist. Die SEPA-Überweisung verbindet sowohl die 27 EU-Staaten sowie die Schweiz und die drei EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Die Formulare zur SEPA-Überweisung liegen seit Januar bei jeder Bank aus. Diese Formulare unterscheiden sich von den sonst üblichen gelben Vordrucken einer Inlandsüberweisung nur in einigen wenigen Punkten. In vielen Fällen ist es zudem möglich, Zahlungen über SEPA auch online abzuwickeln. Ebenso wie bei der vorher genutzten EU-Standardüberweisung erfolgt die Identifizierung der Konten von Zahlungsempfänger und Auftraggeber ausschließlich über die IBAN-Nummer und den BIC-Code. Die IBAN-Nummer stellt hierbei die standardisierte Bankleitzahl dar, die international anerkannt wird. Der BIC-Code hingegen ist die internationale Bankleitzahl des Empfängers. Da mittlerweile alle Unternehmen, die Rechnungen stellen, ihre IBAN-Nummer sowie den BIC-Code angeben, dürfte es keine großen Umstellungen bedeuten.

Ansonsten ist die IBAN-Kontonummer sowie der BIC-Code seines Kreditinstituts in der Regel auf dem Kontoauszug zu finden. Natürlich kann auch bei der Bank direkt nachgefragt werden. Weiterhin ist auf der SEPA-Überweisung wie auf jeder anderen Überweisung auch die Höhe des zu überweisenden Betrages angegeben. Dieser wird dann in voller Höhe dem Empfänger gutgeschrieben. Die Meldegrenze für Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr bleibt jedoch trotz neuer SEPA-Überweisung bestehen. So müssen weiterhin Zahlungen, die einen Betrag von 12.500 Euro übersteigen, mit Angabe des Verwendungszweckes gemeldet werden. So können Auslandszahlungen durch die Deutsche Bundesbank statistisch erfasst werden. Die Gebühren für die SEPA-Überweisung werden je zur Hälfte von Empfänger und Auftraggeber der Zahlung übernommen. Gesetzlich ist dies so geregelt, dass jeder die Kosten seines Kreditinstituts zahlt. Ein großer Vorteil der SEPA-Überweisung ist ihre relativ kurze Laufzeit. Mussten für die Laufzeit einer Auslandsüberweisungen bisher bis zu sieben Tage eingeplant werden, muss die neue SEPA-Überweisung binnen drei Tagen dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein.
 
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