Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Bildungskredit für Studenten
Studieren ist sehr teuer. Diese Erfahrung machen sehr viele Studenten, besonders wenn das Studium bereits einige Semester dauert. Dann wird der finanzielle Druck oft groß und nicht selten steht der Abbruch des Studiums im Raum. Um dies zu verhindern, hat die Bundesregierung 2001 den Bildungskredit eingeführt. Dieser Kredit kann von Studenten aber auch von Schülern in Anspruch genommen werden, die sich in einer fortgeschrittenen Phase ihres Studiums befinden. Diese Förderung ist völlig unabhängig von Einkommen und Vermögen. Er kann zudem auch zusätzlich zum Bafög bezogen werden.Der Bildungskredit kann bis zu einer Höhe von 7.200 € gewährt werden. Er kann für maximal 24 Monate in einer Höhe von 300 € pro Monat beantragt werden und ist durch seine niedrige Verzinsung besonders günstig. Jedoch sollte der Student beachten, dass der Antrag vor Vollendung des 36. Lebensjahres gestellt werden muss. Zusätzlich dürfen max. bis zur Antragstellung 12 Semester studiert worden sein. Förderfähig sind nur Vollzeitstudiengänge. Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Förderung im Ausland möglich.
Der Antrag wird beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Dort wird dann, auf Grundlage der Förderbestimmungen, überprüft ob die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid gegeben sind. Eine nötige Voraussetzung ist, dass die Zwischenprüfung oder das Vordiplom bereits bestanden worden sind. Wenn diese Überprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid sowie eine Bundesgarantie. Die Bundesgarantie dient als Bürgschaft gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Von dort erhält der Student dann einen Antrag für einen verbindlichen Kreditvertrag. Diesen muss er nach einem Monat unterschrieben zurücksenden. Für alle weiteren, den Bildungskredit betreffend, Fragen ist dann auch die KfW zuständig.
Wie jeder Kredit, wird auch dieser in Raten zurückgezahlt. Hier beginnt die Rückzahlung der ersten Rate 4 Jahre nachdem die erste Rate bewilligt wurde. Monatlich müssen dann 120 € zurückgezahlt werden. Der Kredit kann auch ganz oder teilweise vorzeitig getilgt werden.
Falls der Kreditnehmer später seinen Zahlungsverpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht dauerhaft nachkommen kann, wird die KfW die oben erwähnte Bürgschaft beim Bund einlösen. Somit ist der Kreditnehmer / Student dann dem Bund zur Zahlung verpflichtet. Natürlich ist es jedoch auch möglich, falls es zu unvorhersehbaren Rückzahlungsschwierigkeiten kommt, eine Stundung zu beantragen.
Der Antrag wird beim Bundesverwaltungsamt gestellt. Dort wird dann, auf Grundlage der Förderbestimmungen, überprüft ob die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid gegeben sind. Eine nötige Voraussetzung ist, dass die Zwischenprüfung oder das Vordiplom bereits bestanden worden sind. Wenn diese Überprüfung erfolgreich abgeschlossen ist, erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid sowie eine Bundesgarantie. Die Bundesgarantie dient als Bürgschaft gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Von dort erhält der Student dann einen Antrag für einen verbindlichen Kreditvertrag. Diesen muss er nach einem Monat unterschrieben zurücksenden. Für alle weiteren, den Bildungskredit betreffend, Fragen ist dann auch die KfW zuständig.
Wie jeder Kredit, wird auch dieser in Raten zurückgezahlt. Hier beginnt die Rückzahlung der ersten Rate 4 Jahre nachdem die erste Rate bewilligt wurde. Monatlich müssen dann 120 € zurückgezahlt werden. Der Kredit kann auch ganz oder teilweise vorzeitig getilgt werden.
Falls der Kreditnehmer später seinen Zahlungsverpflichtungen, die aus diesem Vertrag resultieren, nicht dauerhaft nachkommen kann, wird die KfW die oben erwähnte Bürgschaft beim Bund einlösen. Somit ist der Kreditnehmer / Student dann dem Bund zur Zahlung verpflichtet. Natürlich ist es jedoch auch möglich, falls es zu unvorhersehbaren Rückzahlungsschwierigkeiten kommt, eine Stundung zu beantragen.
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