Mittwoch, 9. Oktober 2024

Eine Überweisung zurück ziehen

Die Überweisung ist heute eines der beliebtesten Zahlungsmittel überhaupt. Kein Wunder, dass sie besonders gerne für einmalige Rechnungen usw. verwendet wird, da man heute auch schon auf schnellem Wege online überweisen kann, ohne die eigene Bank überhaupt aufsuchen zu müssen. Doch was ist, wenn man einen Fehler in der Überweisung gemacht hat? Kann man diese dann überhaupt noch zurück ziehen?

Gerade bei Online Überweisungen hat man diese Möglichkeit zumeist noch mindestens für eine halbe Stunde nach der Bestätigung der Transaktion. Solange kann man die Überweisung noch bearbeiten bzw. sie auch gänzlich löschen. Bei einem Überweisungsträger, den man am Schalter abgegeben hat, oder der am SB Terminal durchgeführt wurde, hat man natürlich auch noch diverse Möglichkeiten. Allerdings ist hier immer Eile angesagt, da eine Überweisung sich nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurück ziehen lässt.

So kommt es zum einen darauf an, ob der Empfänger bei der gleichen Bank ist, die Überweisung also nur zwischen einer Haupt- und einer Zweigstelle oder zwei Zweigstellen vorgenommen wurde. In diesen Fällen ist es noch relativ einfach möglich, die Überweisung zurück zu ziehen, wenn man dies der Bank gegenüber begründet. Auch solange das Geld die zahlende Bank noch nicht verlassen hat, ist es noch auf einfache Weise möglich, die Überweisung zurück zu holen. Ist das Geld jedoch schon auf dem Weg zur Empfängerbank, so gestaltet sich die ganze Sache schon etwas schwieriger. Denn dann muss man am besten persönlich bei der Bank vorsprechen und die Situation schildern.

Hier wird die Bank die Daten der Überweisung aus ihrem Computer ziehen und dann mit Unterschrift versehen an die Empfängerbank faxen. Die Empfängerbank ist verpflichtet, das Geld abzuweisen, wenn es bei ihr ankommt. Ist es jedoch schon bei ihr eingegangen, so kann die Überweisung nicht mehr zurück geholt werden. In diesem Falle gibt es nur noch die Möglichkeit, sich mit dem Empfänger in Verbindung zu setzen und diesen zu bitten, das Geld zurück zu überweisen.

Diese Regelung besteht erst seit dem 01.01.2002, als das neue Gesetz über Überweisungen in Kraft trat. Vorher konnte das Geld auch dann noch zurück geholt werden, wenn es bereits bei der Empfängerbank eingegangen, aber noch nicht auf dem Konto des Empfängers verbucht worden war. Erst wenn dieser den Geldeingang via Kontoauszug oder ähnliches sehen konnte, bestand keine Möglichkeit mehr, die Überweisung zurück zu ziehen. Dass dem auch heute noch so ist, diese Meinung vertreten noch viele Menschen, doch stimmt es eben nicht.
 
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