Dienstag, 21. März 2023
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Bestellen und mit Ratenzahlung bezahlen
Heutzutage ist es in den meisten Fällen Gang und Gebe eine Bestellung nicht mehr direkt im Ganzen zu bezahlen, sondern auf Ratenzahlungen zurückzugreifen. Besonders Versandhäuser bieten diesen Dienst mittlerweile alle ihren Kunden an.Bestellen und in Raten zahlen ist zwar bequem, und oft auch von Vorteil wenn etwas dringend benötigt wird, jedoch das Geld fehlt, dennoch hat diese Zahlungsrat auch ihre Tücken. Denn wer bestellt um auf Raten zu bezahlen, der kann leicht den Überblick verlieren, nicht wenige sind so schon in die Schuldenfalle geraten. Ein weiterer Nachteil bei einer Bestellung auf Raten ist beispielsweise, dass die immer noch abzuzahlende Ware vielleicht schon gar nicht mehr existiert, oder mittlerweile schon wieder unmodern ist und man lieber etwas neues möchte, dennoch muss das ehemals bestellte Stück weiterhin abbezahlt werden.
Nicht jeder hat die Möglichkeit überall zu bestellen und auf Raten zu zahlen, auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen: Bonität. Wenn ein negativer Schufa Eintrag vorliegt, kann diese Zahlungsart abgelehnt werden. Als Alternative hierzu kommt dann nur die Zahlung auf Rechnung in einem Betrag in Frage. Viele Gewerbe verlangen außerdem bei einer Bestellung auf Raten, das der Käufer bereits Kunde ist, ansonsten wird auch hier nur eine Zahlung auf Rechnung bei der Erstbestellung angeboten.
Die Zinsen bei einer Bestellung auf Raten halten sich im Rahmen, sie richten sich zudem auch nach der gewählten Laufzeit. Die Laufzeit ist bei vielen Gewerben, die Ratenzahlungen anbieten sehr flexibel auszuwählen: hier kann der Kunde oftmals zwischen 4-48 Monaten auswählen. Je länger die Laufzeit ist, desto weniger hat der Kunde monatlich an Raten zurück zu zahlen, dennoch sollte hier abgewägt werden, ob es sich wirklich lohnt 4 Jahre an einem Sofa abzuzahlen, was nach einem Jahr vielleicht schon wieder ausgedient hat. Außer den Zinsen und den monatlichen Ratenzahlungen fallen bei einer Bestellung mit Ratenzahlung im Regelfall keine weiteren Gebühren an.
Wer es sich nicht zur Lebensaufgabe macht, alles zu bestellen und auf Raten zu zahlen, der fährt bei einigen Dingen des täglichen Lebens sicherlich mit dieser Zahlungsart ganz gut. Kritisch wird es hierbei nur, wenn dieses zur Gewohnheit wird und der Kunde den Überblick verliert. Wer die fälligen Raten nicht fristgemäß bezahlt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, dem droht ein Vollstreckungsbescheid. Die noch nicht bezahlte Ware bleibt außerdem so lange Eigentum des jeweiligen Betriebes, bis diese komplette abbezahlt wurde.
Nicht jeder hat die Möglichkeit überall zu bestellen und auf Raten zu zahlen, auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen: Bonität. Wenn ein negativer Schufa Eintrag vorliegt, kann diese Zahlungsart abgelehnt werden. Als Alternative hierzu kommt dann nur die Zahlung auf Rechnung in einem Betrag in Frage. Viele Gewerbe verlangen außerdem bei einer Bestellung auf Raten, das der Käufer bereits Kunde ist, ansonsten wird auch hier nur eine Zahlung auf Rechnung bei der Erstbestellung angeboten.
Die Zinsen bei einer Bestellung auf Raten halten sich im Rahmen, sie richten sich zudem auch nach der gewählten Laufzeit. Die Laufzeit ist bei vielen Gewerben, die Ratenzahlungen anbieten sehr flexibel auszuwählen: hier kann der Kunde oftmals zwischen 4-48 Monaten auswählen. Je länger die Laufzeit ist, desto weniger hat der Kunde monatlich an Raten zurück zu zahlen, dennoch sollte hier abgewägt werden, ob es sich wirklich lohnt 4 Jahre an einem Sofa abzuzahlen, was nach einem Jahr vielleicht schon wieder ausgedient hat. Außer den Zinsen und den monatlichen Ratenzahlungen fallen bei einer Bestellung mit Ratenzahlung im Regelfall keine weiteren Gebühren an.
Wer es sich nicht zur Lebensaufgabe macht, alles zu bestellen und auf Raten zu zahlen, der fährt bei einigen Dingen des täglichen Lebens sicherlich mit dieser Zahlungsart ganz gut. Kritisch wird es hierbei nur, wenn dieses zur Gewohnheit wird und der Kunde den Überblick verliert. Wer die fälligen Raten nicht fristgemäß bezahlt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, dem droht ein Vollstreckungsbescheid. Die noch nicht bezahlte Ware bleibt außerdem so lange Eigentum des jeweiligen Betriebes, bis diese komplette abbezahlt wurde.
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