Sonntag, 10. November 2024

Welche Gebühren darf die Bank verlangen?

In welcher Höhe Gebühren anfallen ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Einige Banken bitten allerdings gerne wegen jeder Kleinigkeit zur Kasse. Einige Gebühren sind zulässig andere wiederum gar nicht. Es darf zum Beispiel keine Gebühr erhoben werden, bei nicht eingelösten Lastschriften mangels Deckung.

Die Bank verweigert aus eigenem Interesse und darf die anfallenden Kosten nicht auf den Kunden übertragen. Ein Benachrichtigungsentgeld in Fällen der Nichtdeckung des Kundenkontos bekommt die Bank auch nicht. Freistellungsanträge, selbst bei häufiger Änderung sind generell kostenlos. Die zuständigen Institute verpflichten sich Kapitalertragssteuern einzuziehen und für die im Zusammenhang stehenden Leistungen dürfen keine Gebühren verlangt werden.

In Erbfällen wenn das Konto den Erben hinterlassen wird fallen auch keine zusätzlichen Kosten an. Der Wechsel zu einer anderen Bank ist ebenfalls nicht mit Gebühren verbunden. Für Mahnungen bei nicht bezahlter Kreditrate werden gerne Gebühren berechnet ist aber nicht zulässig. Beim vorzeitigen Beenden der Kredit oder ec-Karte bekommt man eine anteilige Erstattung, anderseits dürfen den Kunden aber keine Gebühren auferlegt werden. Der Depotübertrag ist kostenlos. Einzahlungen aufs eigene Konto vom Schalter aus sind kostenfrei ebenso wie Auszahlungen vom eigenen Konto.

Einige Banken berechnen aber Gebühren beim Geldabheben am Geldautomaten. Dort kann es teuer werden, wenn Geld am Automaten einer anderen Bank abgehoben wird. Die Kosten hierfür betragen bis zu 3,00 Euro, bei der eigenen Bank ist es aber meist kostenfrei. Diese Gebühren sind zulässig. Wenn das Konto des Kunden gepfändet wird kann die Bank keine zusätzlichen Kosten erheben. Bei Überweisungen wird meist eine Mindestgebühr fällig. Wenn diese Überweisung per Telefon oder Überweisungsvordruck getätigt wird ist eine Mindestgebühr von 5,00 die Regel.

Ab 5000,00 Euro kann eine Auftragsgebühr in Höhe von 1,5 % der Überweisungsumme fällig werden, bei Fremdwährungen kommt noch die SWIFT Gebühr hinzu, womit diese Überweisung teurer wird. Onlinebanking ist bei den Banken günstiger. In jeden Fall wird jedes Quartal die Kontoführungsgebühr fällig, die sich zum Beispiel nach Anzahl der Kontobewegungen richtet. Für Kinder unter 18 Jahren und Empfänger von Hartz 4 fällt die Kontoführungsgebühr meist weg.

Es ist lohnend sich die Kontoauszüge genau anzusehen und zu überprüfen. Unzulässige Gebühren müssen vom Kunden nicht akzeptiert werden und können widerrufen werden. Dafür hat die Schuldrechtsreform, im Jahre 2002 eine Rückzahlungsfrist von 3 Jahren gesetzt. Scheitert dies können sich Kunden an Ombusleute von Banken wenden, wodurch keine Kosten entstehen. Da es sich meist um geringe Gebühren handelt ist der Weg dorthin sinnvoller als der Weg, zum Gericht welcher mit Kosten verbunden wäre.
 
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