Samstag, 27. Juli 2024

Fallen bei einer Bankbürgschaft Kosten an?

Immer häufiger verlangen Handwerker und andere Dienstleister eine Bankbürgschaft. Aber auch Vermieter können anstelle einer Kaution eine Bankbürgschaft über den entsprechenden Kautionsbetrag anfordern. Dabei stellt die Bank eine Bürgschaft über einen bestimmten Betrag zur Verfügung. Im Falle, dass z. B. der Handwerker seinen Leistungen nicht nachkommt, wird eine evtl. getätigte Vorauszahlung wieder an den Auftraggeber zurück erstattet.

Dafür verbirgt sich die Bank. Bei der Bankbürgschaft für die Kaution kann sich der Vermieter aus der Bürgschaft bedienen, sofern dies erforderlich wird. Dabei bietet sich für den Vermieter der Vorteil, dass er sich nicht um die ordnungsgemäße Anlage der Kaution kümmern muss, sondern alles von Seiten der Bank aus läuft. Die Kosten für eine solche Bankbürgschaft liegen in der Regel bei etwa zwei Prozent der gesicherten Summe pro Jahr.

Allerdings bekommt man eine solche Bürgschaft auch nur dann, wenn man eine entsprechende Bonität vorweisen kann. Man sollte also über ein regelmäßiges und ausreichend hohes Einkommen verfügen. Das wird die Bank in jedem Falle prüfen, bevor es zu einer Bürgschaft kommt. Dabei ist es sinnvoll, sich eine Bankbürgschaft von der Hausbank zu besorgen, da diese leicht einsehen kann, welche Gelder auf den eigenen Konten eingehen und welche eben auch nicht.

Grundsätzlich zahlt also immer der Auftragnehmer für die Bankbügrschaften. Ausnahmen gelten hier nicht. Für wen die Bürgschaft erteilt wird, der muss auch die Kosten dafür tragen. Umgehen kann man diese nicht, da die Bank ein Risiko eingeht, welches auch entsprechend bezahlt werden muss. Man unterscheidet dabei auch zwischen verschiedenen Bürgschaften, die die Banken gewähren. Besonders häufig ist dabei eine Bürgschaft anzutreffen, bei der ein Unternehmen einen großen Auftrag abwickeln soll, dafür aber eine Anzahlung vom Kunden verlangt. Sollte das Unternehmen seine Dienste nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, so bürgt dann die Bank dafür, dass der Kunde seine Anzahlung zurück erhält. Danach holt sich die Bank natürlich das ausgezahlte Geld vom Unternehmen zurück.

Die Absicherung von Forderungen oder Lieferungen und Leistungen mittels Bankbürgschaft ist heute besonders sinnvoll. Insbesondere in Anbetracht dessen, dass einige Unternehmen Aufträge aufgrund knapper Kassen und damit fehlenden Materialien nicht mehr abarbeiten können. Eine Anzahlung kann dann häufig auch nicht zurück gezahlt werden, was in jedem Falle auch daran liegen kann, dass das Unternehmen evtl. bis zu diesem Zeitpunkt in Insolvenz gegangen ist. Dass man bei einem solchen Unternehmen allerdings noch eine Bankbürgschaft erhält, ist relativ unwahrscheinlich, sodass man diese Geschäftsbeziehung doch noch einmal gründlich überdenken sollte.
 
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