Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Eine Zahlung per Bankeinzug tätigen
Es gibt mehrere unterschiedliche Möglichkeiten, eine Zahlung zu tätigen. Da gibt es zum einen die natürlich die Barzahlung oder die Überweisung, die man selber veranlassen muss. Auf der anderen Seite kann man die Zahlung aber auch ganz bequem von seinem Girokonto abbuchen lassen. Zum Beispiel bei der Zahlung mit einer EC- und Kreditkarte oder dem Lastschriftverfahren.Das Zahlen per Bankeinzug ist praktisch und unkompliziert. In einem Geschäft beispielsweise hat man meist die Möglichkeit den zu zahlenden Betrag mit der EC-Karte zu zahlen. Das bedeutet, das Geld wird innerhalb der nächsten Tage automatisch von dem dazugehörigen Girokonto abgebucht. Dieses kostet im Normalfall keinerlei Extra Gebühren. Durch dieses Zahlverfahren muss man nicht immer genauestens darauf achten, dass man genügend Bargeld einstecken hat.
Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass auf dem Konto zum Zeitpunkt des Abbuchens genügend Deckung drauf ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abbuchungsbetrag von der Bank abgelehnt und die Forderung geht zurück an den Gläubiger. In diesem Fall kämen wiederum einige Gebühren auf den Kontoinhaber zu.
Indem man die EC-Karte an der Kasse aushändigt und entweder seine PIN Nummer eingibt oder den Beleg unterschreibt, gibt man dem Gläubiger einmalig die Erlaubnis, einen Betrag, aber auch nur der, für den unterschrieben wurde, von seinem Konto abzubuchen. Alle dafür notwendigen Informationen wie Kontonummer, Name und Bank sind auf der Karte gespeichert.
Ähnlich verhält es sich bei dem Lastschriftverfahren. Hierbei gibt man einem Gläubiger die Erlaubnis, immer wieder zur Fälligkeit eines Betrages, diesen Betrag von dem Konto abbuchen zu lassen. So ist abgesichert, dass man keinen Zahlungstermin vergessen kann und somit in Rückstand kommen würde. Aber auch diese Abbuchungen können von der Bank zurückgewiesen werden, wenn nicht genügend Deckung auf dem Konto ist. Und auch dann würde es erhebliche Mehrkosten geben.
Diese Zahlungsverfahren werden sehr gerne beim online Shopping verwendet. Man hat so keine Arbeit mit den Überweisungen und muss auch nicht lange auf die gekauften Dinge warten, da der Überweisungsweg länger dauert. Sobald man die Erlaubnis zur Abbuchung gegeben hat, oder auch mit Kreditkarte bezahlen möchte, werden die Sachen auf den Weg geschickt.
Sollte man eine Zahlung per Bankeinzug auf dem Kontoauszug vermerkt haben, die man selber nicht genehmigt hat, kann man auf der Bank dagegen Einspruch einlegen und den Betrag zurückfordern.
Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass auf dem Konto zum Zeitpunkt des Abbuchens genügend Deckung drauf ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Abbuchungsbetrag von der Bank abgelehnt und die Forderung geht zurück an den Gläubiger. In diesem Fall kämen wiederum einige Gebühren auf den Kontoinhaber zu.
Indem man die EC-Karte an der Kasse aushändigt und entweder seine PIN Nummer eingibt oder den Beleg unterschreibt, gibt man dem Gläubiger einmalig die Erlaubnis, einen Betrag, aber auch nur der, für den unterschrieben wurde, von seinem Konto abzubuchen. Alle dafür notwendigen Informationen wie Kontonummer, Name und Bank sind auf der Karte gespeichert.
Ähnlich verhält es sich bei dem Lastschriftverfahren. Hierbei gibt man einem Gläubiger die Erlaubnis, immer wieder zur Fälligkeit eines Betrages, diesen Betrag von dem Konto abbuchen zu lassen. So ist abgesichert, dass man keinen Zahlungstermin vergessen kann und somit in Rückstand kommen würde. Aber auch diese Abbuchungen können von der Bank zurückgewiesen werden, wenn nicht genügend Deckung auf dem Konto ist. Und auch dann würde es erhebliche Mehrkosten geben.
Diese Zahlungsverfahren werden sehr gerne beim online Shopping verwendet. Man hat so keine Arbeit mit den Überweisungen und muss auch nicht lange auf die gekauften Dinge warten, da der Überweisungsweg länger dauert. Sobald man die Erlaubnis zur Abbuchung gegeben hat, oder auch mit Kreditkarte bezahlen möchte, werden die Sachen auf den Weg geschickt.
Sollte man eine Zahlung per Bankeinzug auf dem Kontoauszug vermerkt haben, die man selber nicht genehmigt hat, kann man auf der Bank dagegen Einspruch einlegen und den Betrag zurückfordern.
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