Samstag, 27. Juli 2024

Eine Überweisung rückgängig machen

Bei einer Überweisung erteilt der Kontoinhaber seiner Bank den Auftrag eine bestimmte Geldsumme von seinem Konto auf das Konto eines anderen Kontoinhabers zu transferieren. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§675,676) hat die Bank für die Ausführung der Überweisung bestimmte Fristen einzuhalten. Diese Fristen richten sich nach dem Zielort der Überweisung. Überweisungen innerhalb derselben Bank müssen schneller ausgeführt werden, als Überweisungen in das Ausland.

Eine Überweisung rückgängig zu machen ist seitens des Überweisenden grundsätzlich nur dann möglich, wenn das angewiesene Geld dem Konto des Überweisungsempfängers noch nicht gutgeschrieben ist. Ist dies hingegen bereits geschehen, kann sich der Überweisende nur direkt an den Zahlungsempfänger mit der Bitte um Rücküberweisung richten. Eine Rücküberweisung erfordert vom Überweisungsempfänger dann aber eine Ausstellung einer neuen Überweisung an seine eigene Bank. Die Kosten für die Stornierung einer Überweisung hat in der Praxis oft der Kunde zu tragen.

Überweisungen können sowohl in Papierform mit einem Überweisungsträger als auch über das Internet per Online-Banking in Auftrag gegeben werden. Im Hinblick auf eine mögliche Stornierung einer Überweisung hat die Überweisung per Überweisungsträger auf Papier den Vorteil einer längeren Bearbeitungszeit durch die Bank. So bleibt dem Kontoinhaber eine etwas längere Frist, diese rückgängig zu machen. Im Online-Banking, sind einmal erteilte Überweisungen hingegen so gut wie nie rückgängig zu machen, da die Bearbeitung in aller Regel sofort erfolgt. Banken versuchen Ihre Kunden zunehmend zum Online-Banking zu bewegen, da sich so Personal- und Sachkosten sparen lassen. Diese Ersparnisse werden allerdings auch oft an Kunden weitergegeben, so dass die Kontoführung dann oftmals günstiger wird.

Banken bieten auch Termin-Überweisungen an, bei denen eine Überweisung erst zu einem bestimmten Termin ausgeführt werden soll. Dies ist eine Möglichkeit eine Frist einzuräumen. Allerdings kann der Überweisungsempfänger dann auch nicht sehen, dass eine Überweisung in Auftrag gegeben wurde. Bei großen Geldsummen beispielsweise für den Kauf einer Immobilie bietet sich die Überweisung auf ein Notar-Anderkonto an.

Ist eine Überweisung hingegen einmal vollständig erfolgt, das bedeutet, das Geld wurde dem Empfänger gutgeschrieben, so kann sie durch die Bank auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Der Überweisende hat dann keine Möglichkeit mehr diese Überweisung anderweitig zu stornieren. Eine genaue Prüfung einer Überweisung sollte daher unbedingt vorgenommen werden. Insbesondere dann, wenn es sich um höhere Beträge und um Online-Banking Überweisungen handelt, ist Vorsicht und Kontrolle geboten.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^