Samstag, 5. Oktober 2024
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Wer bekommt ein Existenzgründer Darlehen?
Vor der Existenzgründung sollte eine genaue Planung stehen. Finanzielle Förderungen bzw. Darlehen müssen über die Hausbanken beantragt werden. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:Das DtA-Mikro-Darlehen unterstützt Kleinstgründungen wie zum Beispiel gewerbliche oder freiberufliche Gründungen auch Dienstleistungen, Unternehmenübernahmen, aktive Beteiligungen an einem Unternehmen mit einem maximalen Fremdfinanzierungsbedarf bis 25.000 €. Das Unternehmen kann zunächst auch als Nebenerwerb erfolgen, sofern es langfristig als Haupterwerb geplant ist. Ebenso besteht die Möglichkeit der "Zweiten Chance", d.h. es werden erneute Unternehmensgründungen gefördert, wenn die Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht finanziell belasten.
Bei Gründungsvorhaben bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf bis 50.000 € steht das DtA-Startgeld zur Verfügung. Auch hier ist eine Förderung möglich, wenn das Unternehmen zunächst nebenberuflich erfolgt, bei der Zusicherung der Ausrichtung auf einen späteren Vollerwerbsbetrieb. Mit dem DtA-Startgeld werden Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und in Freien Berufen unterstützt, die über die entsprechenden fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen.
Beim DtA- Startgeld wird eine tilgungsfreie Anlaufzeit gewährt mit dann monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen. Vorzeitige Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.
Der Darlehensnehmer sollte sich vor dem Bankgespräch gründlich vorbereiten. Eine intensive Vorbereitung erhöht die Chancen auf die Gewährung des Kredits. Der Antragsteller sollte sich über folgende Fragen Gedanken machen:
Je sicherer der Darlehensnehmer auftritt und sein geplantes Unternehmen "verkaufen" kann, umso größer sind die Chancen. Die Bank erwartet einen Nachweis über die fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen und eine Rentabilitätsvorschau. Letztere sollte sehr genau vorbereitet werden, möglichst mit einem Fachmann. Ein gut ausgearbeitetes Konzept über das neu zu gründende Unternehmen beinhaltet die Geschäftsidee, das Leistungsangebot, die Markt- und Wettbewerbssituation, Chancen und Risiken des Unternehmens, die Qualifikationen des Existenzgründers, die Erfolgsfaktoren, Firmierung und Rechtsform, Management und Organisation, geplante Werbung, Mitarbeiter und eine betriebliche Kalkulation mit Kosten- und Liquiditätsplanung.
Arbeitslosen Existenzgründern steht ein Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu. Dieser wird zunächst für 9 Monate in Höhe des Betrages gewährt, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich 300 €. Anschließend kann über weitere 6 Monate eine Unterstützung von 300 € gewährt werden, wenn die geförderte Person die Geschäftstätigkeit nachweisen kann. Auch für den Gründungszuschuss ist ein genauer Businessplan erforderlich.
Bei Gründungsvorhaben bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf bis 50.000 € steht das DtA-Startgeld zur Verfügung. Auch hier ist eine Förderung möglich, wenn das Unternehmen zunächst nebenberuflich erfolgt, bei der Zusicherung der Ausrichtung auf einen späteren Vollerwerbsbetrieb. Mit dem DtA-Startgeld werden Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und in Freien Berufen unterstützt, die über die entsprechenden fachlichen und kaufmännischen Qualifikationen verfügen.
Beim DtA- Startgeld wird eine tilgungsfreie Anlaufzeit gewährt mit dann monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen. Vorzeitige Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.
Der Darlehensnehmer sollte sich vor dem Bankgespräch gründlich vorbereiten. Eine intensive Vorbereitung erhöht die Chancen auf die Gewährung des Kredits. Der Antragsteller sollte sich über folgende Fragen Gedanken machen:
- Was befähigt mich zum Beispiel dazu, das Unternehmen zu gründen, welche Voraussetzungen erfülle ich?
- Was genau möchte ich anbieten? Wer werden meine Kunden sein?
- Standortbestimmung: Gibt es Unternehmen ähnlicher Art an meinem geplanten Standort? Ist dort entsprechender Bedarf? Wie liquide sind die Anwohner?
- Welche Marketingaktivitäten plane ich?
- Wie hoch ist mein Kapitalbedarf insgesamt?
- Wie sehe ich die Zukunft meines Unternehmens (Businessplan)?
Je sicherer der Darlehensnehmer auftritt und sein geplantes Unternehmen "verkaufen" kann, umso größer sind die Chancen. Die Bank erwartet einen Nachweis über die fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen und eine Rentabilitätsvorschau. Letztere sollte sehr genau vorbereitet werden, möglichst mit einem Fachmann. Ein gut ausgearbeitetes Konzept über das neu zu gründende Unternehmen beinhaltet die Geschäftsidee, das Leistungsangebot, die Markt- und Wettbewerbssituation, Chancen und Risiken des Unternehmens, die Qualifikationen des Existenzgründers, die Erfolgsfaktoren, Firmierung und Rechtsform, Management und Organisation, geplante Werbung, Mitarbeiter und eine betriebliche Kalkulation mit Kosten- und Liquiditätsplanung.
Arbeitslosen Existenzgründern steht ein Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu. Dieser wird zunächst für 9 Monate in Höhe des Betrages gewährt, den der Arbeitnehmer als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen hat, zuzüglich 300 €. Anschließend kann über weitere 6 Monate eine Unterstützung von 300 € gewährt werden, wenn die geförderte Person die Geschäftstätigkeit nachweisen kann. Auch für den Gründungszuschuss ist ein genauer Businessplan erforderlich.
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