Samstag, 5. Oktober 2024

Bafög Berechnung - wie viel Bafög bekomme ich?

Ist man ein Kind wohlhabender Eltern, braucht man sich um seine Ausbildungsfinanzierung wohl keine Sorgen zu machen. Hat man dieses Glück nicht, kann man Bafög beantragen. Ob überhaupt, oder in welcher Höhe Bafög gewährt wird, liegt vom eigenen Einkommen, aber auch vom Einkommen der Eltern ab. Die Höhe des Bafög, ist vom so genannten Bedarf des Antragstellers und seinem Einkommen, als auch dem Vermögen, bzw. dem Einkommen seiner Eltern. Sofern der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt. Ein Bedarf setzt sich aus folgenden Abgaben zusammen. Mietkosten, Krankenversicherung, und Pflegeversicherung. Wohnt der Antragsteller in einer eigenen Wohnung, kann er auch einen Mietzuschuss beantragen.

Als Einkommen werden bei der Bafög Berechnung, folgende Einkommensarten angerechnet. Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, Gewinne aus Vermietung und Verpachtung, sowie Zinsen die man aus einem Kapitalvermögen erzielt. Auch Ausbildungsbeihilfen, selbst wenn es als Darlehen dient, wird angerechnet. Auch Waisenrenten die vom Antragsteller bezogen werden, zählen als Einkommen. Ein lediger kinderloser Antragsteller kann z. B. bis zu 350,00€, dazuverdienen, ohne das ihm das angerechnet wird, sollte man verheiratet sein und Bafög beantragen wollen, wird auch das Einkommen des Ehepartners mit angerechnet.

Zu einer Förderung im Sinne von Bafög, wird es nur kommen wenn der Antragsteller nicht über ein Vermögen verfügt, das den Freibetrag von 5200,00€ übersteigt. Wenn man nun auf den Gedanken kommen sollte, für die Zeit der Förderung sein Vermögen die Eltern, oder an den Ehepartner, kann man bei einer Datenabgleichung auffallen, und das gesamte Bafög muss zurückerstattet werden. Auch sollte man die Angaben über vorhandenes Vermögen und dem Einkommen so genau wie nur möglich machen. Kommt es zu einer Überprüfung, und man hat vergessen anzugeben, das man ja ein Sparbuch hat, kommt es auch hier zur Rückerstattung der Förderung.

Kritisch wird ein Antrag zur Zahlung von Bafög, ab dem 30. Lebensjahr. Hier wird Bafög nur gezahlt wenn, ein Studium auf dem zweiten Bildungsweg an einer Fachoberschule, oder einem Abendgymnasium angestrebt wird. Hier wird eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. Oder man war aus privaten, oder familiären gründen, verhindert das Studium vor dem 30 Lebensjahr zu beginnen. Das kann z. B. sein, wenn man ein Kind bis zum 10s Lebensjahr betreuen musste, oder wegen einer Schwangerschaft und Krankheit. Auf jeden Fall, wird ab diesem Alter das Einkommen der Eltern nicht mehr angerechnet.

Wer sich vorab einmal Informieren möchte, sollte im Internet die Möglichkeit nutzen, anhand eines Bafög Rechners zu ermitteln, ob und wieviel Bafög gezahlt würde. Der Bafög Rechner ist genauso gestaltet wie ein Bafög Antrag.
 
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