Samstag, 5. Oktober 2024

Für die Studiengebühren ein Darlehen aufnehmen?

Die Studiengebühr ist ein Betrag den die Studenten pro Semester entrichten müssen. Je nach Studienrichtung ist der Betrag auch völlig verschieden. Aber welche Möglichkeiten haben Studenten um sich ihre gesamtes Studium zu finanzieren?

Zum einen gibt es das Studentendarlehen und zum anderen gibt es das Bafög.

Bei dem Studentendarlehen können Sie einen Kreditbetrag mit ihrer Bank vereinbaren. Der Betrag liegt meist in der Höhe von rund 2000 Euro bis 50 000 Euro. Ein Studentendarlehen ist nicht wie jeder andere Kredit, der direkt nach der Auszahlung zurückgezahlt werden muss. Es gibt bestimmte Ruhezeiten die bei jeder Bank unterschiedlich sind und deshalb auch keine genauen Angaben gegeben werden können nach wie vielen Jahren ein Studentendarlehen zurückgezahlt werden muss.

Wie hoch der Betrag eines Darlehens ist, richtet sich nicht nach den Einkommen der Eltern. Aber jede Bank überprüft, ob der Antragsteller (Student) kreditwürdig ist. Den Banken ist es wichtig, dass die Studenten bereits ihr Grundsstudium absolviert habe, weil damit die Wahrscheinlichkeit für sie höher ist, dass der Studienabschluss tatsächlich absolviert wird.

Die monatliche Belastung, das heißt Rückzahlung mit Zinsen, ist von bestimmten Kriterien abhängig wie zum Beispiel dem aktuellen Zinsniveau am Kapitalmarkt, der Laufzeit des Studienkredites oder der Höhe des Studiendarlehens und den eigenen Einnahmen. Beim Bafög wird den zu Fördernden jeden Monat ein bestimmter Betrag ausgezahlt. Es besteht eine Altersgrenze, das heißt der Antragsteller muss das Studium vor dem 30. Lebensjahr aufgenommen haben.

Die Höhe des BAföGs ist unterschiedlich und abhängig davon, wie die familiäre Situation aussieht. Es wird unterschieden ob der Student verheiratet ist oder nicht, ob er Kinder hat oder nicht und bei nicht verheiratenden Menschen wird die finanzielle Situation der Eltern des Antragstellers mit verrechnet.

Wie lange ist ein Studium förderungsfähig?

Ein Studium ist Vollzeit 24 Monate und Teilzeit 48 Monate förderungsfähig. Bei Härtefällen kann das BAföG um 12 Monate verlängert werden. Bei dem BAföG gibt es drei verschiedene mögliche Förderarten, und zwar gibt es Unterhaltsbeiträge, Maßnahmebeiträge und Kosten eines Prüfungsstückes.

Im Gegensatz zum Studentendarlehen ist das BAföG ein zinsenfreies Darlehen. Das BAföG wird fünf Jahre nach Ende der Förderungszeit zurückgezahlt, und zwar mit einem Betrag von mindestens 105 Euro. Die komplette Zurückzahlung erfolg über 20 Jahre. Sollte der Geförderte nicht mehr erwerbstätig sein oder er ein behindertes Kind pflegen muss, werden die Raten temporär eingestellt.
 
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