Dienstag, 19. März 2024

Das Konto kündigen

Die Kontoführungsgebühren sind oft zu hoch, Transaktionskosten ebenfalls. Folglich werben die unterschiedlichen Banken mit immer neuen und verbesserten Konten. Dabei fallen keinerlei Kosten mehr an – also durchaus ein Grund, das bisherige, oft viel zu teure Konto zu kündigen. Doch bevor man sein altes Konto kündigt, gilt es einiges zu beachten. So muss vor der endgültigen Auflösung eines Kontos jede Person, die Zugriff auf dieses hatte informiert werden. Dazu gehört der Arbeitgeber genauso wie der Vermieter, der Energieversorger, der Darlehensgeber usw. All diesen Personen und Stellen muss mitgeteilt werden, auf welches Konto die Zahlungen fortan eingehen sollen bzw. von welchem Konto diese abgebucht werden sollen.

Folglich ist die Kündigung eines Kontos erst dann sinnvoll, wenn bereits ein neues Konto besteht. Dieses sollte am besten auch bereits genutzt werden. So sollte man evtl. erst einmal abwarten, bis jegliche Transaktionen nur noch auf dem neuen Konto zu sehen sind. Üblicherweise spielt sich dies innerhalb von ein bis zwei Monaten nach der Änderungsmitteilung an die einzelnen Schuldner und Gläubiger ein. Sind also auf dem bisherigen Konto keine weiteren Bewegungen mehr zu verzeichnen, so kann man dieses durchaus und ohne größere Probleme kündigen.

Allerdings sollte man diesen Zeitraum schon abwarten, um evtl. Mahnungen und dergleichen aus dem Weg zu gehen. Bei einem normalen Girokonto müssen hier auch keine Fristen eingehalten werden. Da aber die Unterschrift unter ein Formular zur Kontenauflösung gesetzt werden muss, empfiehlt sich hier der persönliche Gang zur Bank. Dort kann man sich dieses Formular direkt geben lassen und auch gleich veranlassen, dass das Guthaben, welches noch auf dem bisherigen Konto besteht, direkt auf das neue Konto überwiesen werden soll.

Kosten für eine solche Kontenauflösung fallen dabei in der Regel nicht an, ist man doch stets frei in der Entscheidung, bei welcher Bank man seine Konten nun führen möchte. Da einige Kreditinstitute jedoch verschleierte Klauseln in die jeweils gültigen Vertragsbedingungen eingebaut haben, die z. B. eine Kündigungsfrist vorsehen, sollte man sich diese Bedingungen vor der endgültigen Kündigung noch einmal genau anschauen. So kann man schnell erkennen, ob man mit der Kündigung noch etwas warten muss oder eben auch nicht.

Sich vor dem Kontenwechsel zu scheuen, sei es aus Angst oder Bequemlichkeit (siehe: Benachrichtigung an alle Gläubiger und Schuldner) oder aus anderen Gründen, ist allerdings nicht der richtige Weg. Zumal die Banken mittlerweile einen harten Konkurrenzkampf führen, bieten viele von ihnen auch an, alle Formalitäten, das alte Konto betreffend, für den Kunden abzuwickeln. Diesen Service sollte man dann auch durchaus in Anspruch nehmen, spart er doch jede Menge Zeit und Geld.
 
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