Dienstag, 19. März 2024

Ein gemeinsames Konto eröffnen

Von einem Gemeinschaftskonto hat sicher ein Jeder schon einmal gehört. Gerade in einer Ehe war dieses früher sehr beliebt und durchaus gang und gäbe. Doch ist dies auch heute noch so? Grundsätzlich gilt, ein gemeinsames Konto macht auch aktuell durchaus Sinn, zumindest für den Bereich der gemeinschaftlichen Kosten, die jeden Monat anfallen. Dabei unterscheidet man zwischen einem UND- und einem ODER-Konto.

Die gebräuchlichere Variante ist dabei heute das ODER-Konto. Denn hier können beide Partner unabhängig vom anderen über das gemeinsame Konto verfügen. Bei einem UND-Konto hingegen können die Partner nur gemeinsam über das betreffende Konto verfügen. Dabei werden meist auch keine EC-Karten ausgestellt und auch die Bankkarte entfällt. Man kann somit bei diesem Konto also weder bargeldlos zahlen, noch Bargeld am Automaten abheben, da eine Verfügung nur gemeinschaftlich möglich ist. Da ein solches Konto natürlich in der heutigen Zeit kaum einen Sinn macht, werden meist ODER-Konten von den Banken ausgestellt.

Hierbei kann man im Supermarkt sowohl mit Karte bezahlen als auch einfach Bargeld am Automaten abheben. Die Gefahr liegt allerdings darin, dass nun einer der Partner sich dies zunutze macht und einen großen Betrag über das Konto bezahlt, der andere Partner dies aber erst auf dem nächsten Kontoauszug sieht. Auch wenn einer der Partner sich verschulden sollte und das gemeinsame Konto gesperrt wird, kommt der andere Partner an sein Geld nicht mehr heran. Deshalb setzt ein solches gemeinsames Konto auch absolutes Vertrauen zwischen den Partnern voraus.

Gerade in Zeiten ständiger Trennungen, ansteigender Scheidungsraten usw. ist jedoch dieses Vertrauen nicht hinreichend gegeben. Deshalb gibt es einen anderen, mittlerweile sehr beliebten Weg. Dabei wird ein gemeinsames Konto eingerichtet, von dem alle gemeinsamen Kosten wie Miete, Strom und dergleichen abgehen. Zusätzlich hat aber jeder Partner noch ein eigenes Konto. Auf diesem gehen die Einnahmen ein und von diesem aus wird von jedem Partner ein fester Betrag im Monat auf das gemeinsame Konto überwiesen, am besten per Dauerauftrag. Die eigenen Konten dienen dann als Taschengeldkonten, von denen man sich selbst etwas kaufen kann oder auch dem Partner ein Geschenk machen kann, ohne dass dieser gleich den Wert dessen auf dem Kontoauszug des Gemeinschaftskontos sieht.

Man sollte bei dieser Variante aber nach Möglichkeit Konten nutzen, die kostenfrei sind. Denn andernfalls würde sonst monatlich die dreifache Kontoführungsgebühr anfallen, was sicher nicht im Sinne der Verbraucher ist. Grundsätzlich ist aber diese Variante von unterschiedlichen Konten die sicherste, gerade in der heutigen Zeit. Denn so kann jeder über sein eigenes Geld verfügen und die gemeinsamen Ausgaben werden auch gleichberechtigt getragen.
 
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