Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Einen LKW leasen
Wenn ein Unternehmen vor der Entscheidung steht, einen LKW anschaffen zu wollen, hat es mehre Möglichkeiten zur Auswahl. Das Fahrzeug kann gekauft, geleast oder gemietet werden. Fällt jedoch die Entscheidung, den LKW zu leasen, müssen einige Dinge beachtet werden. Wie alle Finanzierungsmethoden hat das Leasing eines LKWs verschiedene Vor- und Nachteile. Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt.Leasing ist als Finanzierungsmethode beliebt, da Leasing stets bilanzneutral ist. Das bedeutet, dass nicht wie bei einem Fahrzeugkauf Schulden entstehen, die möglicherweise den Liquiditätsrahmen des Käufers einschränken. Stattdessen handelt es sich bei den Leasingsraten um ganz normale regelmäßige Betriebsausgaben. Diese können steuerlich abgesetzt werden.
Der wesentliche Unterschied zur Fahrzeugmiete besteht darin, dass der Leasingnehmer mit Beginn des Leasingvertrages voll für den LKW haftet. Das bedeutet, dass nicht nur monatlich die fest vereinbarte Leasingrate gezahlt werden muss, sondern zusätzlich auch Wartungskosten entstehen, die auch getragen werden müssen. Wer hier Abhilfe schaffen will, sollte sich für einen so genannten Full Service-Leasingvertrag entscheiden, bei dem mit den monatlichen Kosten auch eventuelle Fahrzeugreparaturen, Versicherungen etc. inbegriffen sind. Zu beachten ist jedoch, dass zusätzliche Ausgaben auch die Höhe der monatlichen Raten beeinflussen.
Für jeden Leasingvertrag gilt jedoch, dass die monatlichen Ausgaben kalkulierbar und in der Regel konstant sind. Dies ist für die Wirtschaftsplanung des Käufers ebenfalls von Bedeutung. In der Regel kann auch eine Option vereinbart werden, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen. Die Entscheidung, ob dies sinnvoll ist, liegt beim Leasingnehmer selbst. Er muss abwägen, ob er nach Ende der Vertragsdauer ein eigenes Fahrzeug in seinem Besitz haben möchte oder lieber einen neuen Leasingvertrag für einen technisch neueren LKW abschließen möchte.
Um überhaupt einen Leasingvertrag abschließen zu können, muss der Kunde seine Bonität nachweisen. So stellt der Leasinggeber sicher, dass der Kunde die Raten auch wirklich zahlen kann. Die hier angelegten Kriterien sind allerdings weniger streng als bei einem LKW-Kauf. Dennoch sollte der Leasingnehmer sich über die Höhe der monatlichen Belastungen im Klaren sein. Natürlich muss der potentielle Leasingnehmer außerdem im Besitz eines LKW-Führerscheins sein. Auch dies muss bei Abschluss eines Vertrages nachgewiesen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Leasing eines LKWs immer dann eine sinnvolle Alternative sein kann, wenn man sich nicht langfristig an ein eigenes Fahrzeug binden und die finanziellen Reserven schonen möchte. Gerade für kleinere Betriebe kann dies von großer Bedeutung sein. Nicht sinnvoll ist Leasing dann, wenn die finanziellen Mittel schon so knapp kalkuliert sind, dass es schwierig werden kann, die monatlichen Raten und eventuelle Wartungs- und Versicherungskosten zu bezahlen. Bedacht werden muss auch, dass die meisten Leasingverträge eine Grundmietdauer haben und die Verträge während dieser Zeit nicht kündbar sind. Aus diesem Grund sollte sichergestellt werden, dass der LKW während dieser Zeit auch wirklich gut genutzt wird, damit sich die monatlichen Ausgaben rechnen.
Der wesentliche Unterschied zur Fahrzeugmiete besteht darin, dass der Leasingnehmer mit Beginn des Leasingvertrages voll für den LKW haftet. Das bedeutet, dass nicht nur monatlich die fest vereinbarte Leasingrate gezahlt werden muss, sondern zusätzlich auch Wartungskosten entstehen, die auch getragen werden müssen. Wer hier Abhilfe schaffen will, sollte sich für einen so genannten Full Service-Leasingvertrag entscheiden, bei dem mit den monatlichen Kosten auch eventuelle Fahrzeugreparaturen, Versicherungen etc. inbegriffen sind. Zu beachten ist jedoch, dass zusätzliche Ausgaben auch die Höhe der monatlichen Raten beeinflussen.
Für jeden Leasingvertrag gilt jedoch, dass die monatlichen Ausgaben kalkulierbar und in der Regel konstant sind. Dies ist für die Wirtschaftsplanung des Käufers ebenfalls von Bedeutung. In der Regel kann auch eine Option vereinbart werden, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen. Die Entscheidung, ob dies sinnvoll ist, liegt beim Leasingnehmer selbst. Er muss abwägen, ob er nach Ende der Vertragsdauer ein eigenes Fahrzeug in seinem Besitz haben möchte oder lieber einen neuen Leasingvertrag für einen technisch neueren LKW abschließen möchte.
Um überhaupt einen Leasingvertrag abschließen zu können, muss der Kunde seine Bonität nachweisen. So stellt der Leasinggeber sicher, dass der Kunde die Raten auch wirklich zahlen kann. Die hier angelegten Kriterien sind allerdings weniger streng als bei einem LKW-Kauf. Dennoch sollte der Leasingnehmer sich über die Höhe der monatlichen Belastungen im Klaren sein. Natürlich muss der potentielle Leasingnehmer außerdem im Besitz eines LKW-Führerscheins sein. Auch dies muss bei Abschluss eines Vertrages nachgewiesen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Leasing eines LKWs immer dann eine sinnvolle Alternative sein kann, wenn man sich nicht langfristig an ein eigenes Fahrzeug binden und die finanziellen Reserven schonen möchte. Gerade für kleinere Betriebe kann dies von großer Bedeutung sein. Nicht sinnvoll ist Leasing dann, wenn die finanziellen Mittel schon so knapp kalkuliert sind, dass es schwierig werden kann, die monatlichen Raten und eventuelle Wartungs- und Versicherungskosten zu bezahlen. Bedacht werden muss auch, dass die meisten Leasingverträge eine Grundmietdauer haben und die Verträge während dieser Zeit nicht kündbar sind. Aus diesem Grund sollte sichergestellt werden, dass der LKW während dieser Zeit auch wirklich gut genutzt wird, damit sich die monatlichen Ausgaben rechnen.
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