Freitag, 13. Dezember 2024

Gebrauchtwagen Leasing - was muss man beachten?

Wenn ein neuer Gebrauchter her soll, dann muss dieser auch erst einmal finanziert werden. Dafür gibt es die unterschiedlichsten Finanzierungsformen. Eine davon ist das in Mode gekommene Gebrauchtwagen Leasing. Dafür erwirbt man das neue Auto zwar nicht, sondern mietet es im eigentlichen Sinne nur, dennoch kann man darüber frei verfügen.

Meist ist auch beim Gebrauchtwagen Leasing eine Anzahlung nötig. Diese wird direkt bei Abschluss des Vertrages fällig. Die Leasingrate richtet sich je nach Modell, Alter, Kilometerleistung und Laufzeit des Vertrages. Sie ist aber meist deutlich geringer als die Rate für einen Autokredit, sodass sich immer mehr Menschen für das Gebrauchtwagen Leasing entscheiden.

Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten. So muss zuerst einmal ein umfassender Vergleich der einzelnen Leasing Angebote stattfinden. Denn diese unterscheiden sich je nach Anbieter teils drastisch, insbesondere auch was die Kosten dieser Finanzierungsform angeht. Der Vergleich, ob online oder auch in der realen Bank, ist also zuerst einmal besonders wichtig, um sich für den richtigen Leasinggeber zu entscheiden.

Weiterhin sollte man sich über die verschiedenen Formen des Leasings gründlich im Vorfeld informieren. So kann man sowohl das Restwertleasing, als auch das Kilometerleasing vereinbaren. Ersteres ist jedoch wohl eher weniger geeignet. Denn dabei wird schon bei Vertragsabschluss festgelegt, welchen Restwert zum Ablauf der Laufzeit noch aufweisen muss. Doch diesen Restwert bereits heute zu bestimmen, ist meist nicht ganz einfach. Deshalb sollte man auf solche Angebote eher verzichten. Das Kilometerleasing ist dabei die überschaubarere Variante, denn wie viele Kilometer man im Schnitt fährt, kann man schon in etwa abschätzen. Dabei werden zum Ablauf des Vertrages nur die Mehr- oder Minderkilometer mit einem vorher festgelegten Satz berechnet. Dass dieser nicht zu hoch ist, darauf sollte man bereits beim Vertragsabschluss achten.

Weiterhin muss man natürlich auch eine gewisse Bonität aufweisen, um das Gebrauchtwagen Leasing gewährt zu bekommen. Während Unternehmer und Selbstständige ihre Bilanzen und die aktuelle BWA vorlegen müssen, reicht es bei Arbeitnehmern, wenn diese ihre letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen. Dabei muss man als Arbeitnehmer allerdings einen festen, nach Möglichkeit unbefristeten Arbeitsplatz nachweisen können. Auch die Schufa Abfrage wird bei fast jeder Art des Leasings grundsätzlich durchgeführt. Weist man hier negative Einträge auf, ist es meist ganz schnell vorbei mit dem Gebrauchtwagen Leasing.

Auch Arbeitslose und ALG II-Empfänger haben fast keine Chance auf ein Leasing, ebenso wie Azubis. Diesen gewähren in der Regel die meisten Anbieter nur dann ein Gebrauchtwagen Leasing, wenn zusätzlich noch ein Bürge mit in den Vertrag aufgenommen wird.
 
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