Freitag, 14. Februar 2025

Wie günstig ist Leasing wirklich?

Viele Käufer, die sich beispielsweise ein neues Auto kaufen möchten, haben die Wahl zwischen dem Direktkauf des Wagens und der Option des Leasings. Oftmals erscheint diese Variante sehr viel günstiger - doch Vorsicht! Es können durchaus versteckte Kosten anfallen oder plötzliche Unklarheiten auftreten.

So sollte in erster Linie beachtet werden, dass ein eingegangener Leasingvertrag bis zum Ende seiner Laufzeit für beide Parteien bindend ist und in der Regel nicht einfach so gekündigt werden kann. Sollte der Kunde also zum Beispiel wegen Zahlungsschwierigkeiten sein Fahrzeug früher wieder abgeben wollen, kann es durchaus sein, dass der Verkäufer dies einfach nicht machet; und auch nicht braucht. Oder aber er stellt Bedingungen an die frühzeitige Auflösung des Vertrages, was den Kunden teuer zu stehen kommen kann. Schließlich will der Händler den drohenden finanziellen Ausfall zumindest teilweise wettmachen.

Man sollte also direkt beim ersten Kontakt mit dem Verkäufer klären, unter welchen Bedingungen ein vorzeitiges Aussteigen aus dem Leasing Vertrage möglich ist.

Ein weiterer Nachteil eines Leasings sind die Gesamtkosten. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen erscheint, ist auf die Gesamtlaufzeit gesehen oft sehr viel teuerer als zum Beispiel der Direkterwerb des Wagens. Das beruht darauf, dass die zu zahlenden Monatssätze vom Leasinggebers grundsätzlich so angelegt sind, dass er am Ende der Leasinglaufzeit nicht nur den eigentlichen Kaufpreises des Objektes eingenommen hat, sondern zusätzlich einen Bonus, den er als weiteren Gewinn verbuchen kann. Auch hier lohnt es sich auf jeden Fall, sich zuerst einmal hinzusetzten und selber auszurechnen, was einen der vom Verkäufer vorgeschlagene Leasingsatz wirklich kosten wird und sich zu überlegen, ob man bei einem anderen Anbieter nicht günstiger wegkommt.

Während des Leasings sollte dem Leasingnehmer bewusst sein, dass er voll und ganz für das geleaste Objekt verantwortlich ist. im Leasingvertrag ist oftmals eine Klausel eingebaut, die die Verantwortlichkeit des Leasingnehmers regelt. Und die seiht in der Regel vor, dass er allein für die Kosten der Wartung aufkommen muss. Sollte er dies aus Sparsamkeit oder Geldmangel nicht machen und wird dies vom Verkäufer festgestellt, wird dieser ihm dies am Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung stellen, was den Kunden teuer zu stehen kommen kann. Der Kunde muss also jede Wartungsarbeit belegen können, was ein Selbstmachen dieser Arbeiten auch ausschließt. Dasselbe gilt natürlich auch für Schäden anderer Art, beispielsweise durch Unfälle.

Hat der Kunde ein Objekt geleast, heißt das nicht, dass er damit machen kann was er will. Es ist und bleibt der besitz des Leasinggebers und darf nicht unwiederbringlich verändert werden. Sollte man also eventuell vorhaben, sich Sportsitze in das Auto einbauen zu lassen, muss auch dies vorher vertraglich geregelt werden.

Um diese versteckten, möglichen Fallen unbeschadet zu umgehen und nicht als Verlierer aus dem Vertrag auszuscheiden, sollte also grundsätzlich beachtet werden: Es muss alles vorher geregelt und vor allem vertraglich festgehalten werden! Alternativen zum Leasing kann da z.B. auch ein Kredit sein, um die Kaufsumme direkt aufbringen zu können.
Nur so kann man sich schützen.
 
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