Samstag, 5. Oktober 2024
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Ein Immobilien Leasing aufnehmen
Im Bereich des Immobilien-Leasings gibt es für Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit über unterschiedliche Objektgesellschaften, welche in der Regel die Gesellschaftsform einer GmbH tragen, einen Leasing-Vertrag abzuschließen. Aufgrund des erhöhten Risikos für die Gesellschaften, werden die Verträge in den meisten Fällen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten immer wieder neu abgestimmt und abgeschlossen.Die Gesellschaften übernehmen die Regelung der Fremdfinanzierung und sind als Leasing-Geber direkter Vertragspartner des Leasingnehmers. Vorteilhaft bei dieser Art der Finanzierung ist, dass der Leasingnehmer in der Regel ein Ankaufsrecht auf die Immobilie erhält. Zwischen den beiden Vertragspartnern wird nicht nur ein Leasingvertrag geschlossen, sondern ebenfalls ein gesonderter Mietvertrag. Es gibt unterschiedliche Leasingverträge, welche zum Beispiel während der Grundmietzeit die Zins- und Verwaltungskosten sowie die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Leasinggebers abdecken. Bei den so genannten Teilamortisationsverträgen wird während der Mietzeit keine vollständige Kostendeckung der Immobilie erreicht.
Ebenfalls kann in den Verträgen zum Beispiel ein Ankaufsrecht vereinbart werden. Bei diesem Ankaufsrecht wird dem Leasingnehmer das Recht durch eine Eintragung im Grundbuch zugesichert. Bei der Andienoption garantiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber nach Ablauf des Vertrages den Abkauf der Immobilie. Eine weitere Möglichkeit ist der Mietdarlehensvertrag, bei dem der Leasingnehmer zuzüglich zu den Leasingraten Mietvorauszahlungen leistet. Soll das Objekt nach der Grundmietzeit weiter genutzt werden, dann werden die Vorauszahlungen verrechnet, und somit erreicht die Gesamtsumme der Mietvorauszahlungen die Höhe des Restwertes der Immobilie.
Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist, dass während der Vertragslaufzeit eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird, in der das Mietverhältnis nur aus sehr wichtigen Gründen gekündigt werden kann. Für den Leasing-Geber bietet sich der Vorteil, dass die gezahlten Raten steuerlich voll abgesetzt werden können. Der Leasingnehmer hat den Vorteil, dass gegenüber dem Kauf einer Immobilie, ein größerer finanzieller Spielraum entsteht, und zudem die Abhängigkeit zu unterschiedlichen Kreditinstituten verringert wird. Durch die Zahlung der Leasing-Raten und die Nutzung der Immobilie finanziert sich das Gebäude fast von alleine, und auch die Höhe der Leasing-Raten geben sowohl dem Leasinggeber, wie auch dem Leasingnehmer, eine gewisse Planungssicherheit, da die Raten bei Vertragsschluss bereits fest stehen.
Die Nachteile des Immobilien-Leasings bestehen darin, dass die vereinbarten Raten in den meisten Fällen höher liegen wie bei der Finanzierung durch ein Kreditinstitut. In vielen Fällen fallen zu den Raten weitere Kosten an, wie zum Beispiel für Reparaturen, Versicherungen oder für die Instandhaltung. Ein weiterer Nachteil sind Verträge, welche in der Regel so geschlossen werden, dass diese von beiden Seiten unkündbar sind, und somit einen festen Kostenfaktor darstellen. In den meisten Fällen hat nur der Leasing-Geber die Möglichkeit den geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen, und zwar dann, wenn der Leasingnehmer mit der Zahlung der Raten in Verzug geraten ist. Neben den Forderungen der ausgebliebenen Raten, können auf den Leasingnehmer zusätzliche Kosten hinzukommen, wie zum Beispiel Schadenersatzansprüche.
Ebenfalls kann in den Verträgen zum Beispiel ein Ankaufsrecht vereinbart werden. Bei diesem Ankaufsrecht wird dem Leasingnehmer das Recht durch eine Eintragung im Grundbuch zugesichert. Bei der Andienoption garantiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber nach Ablauf des Vertrages den Abkauf der Immobilie. Eine weitere Möglichkeit ist der Mietdarlehensvertrag, bei dem der Leasingnehmer zuzüglich zu den Leasingraten Mietvorauszahlungen leistet. Soll das Objekt nach der Grundmietzeit weiter genutzt werden, dann werden die Vorauszahlungen verrechnet, und somit erreicht die Gesamtsumme der Mietvorauszahlungen die Höhe des Restwertes der Immobilie.
Vorteilhaft für den Leasingnehmer ist, dass während der Vertragslaufzeit eine unkündbare Grundmietzeit vereinbart wird, in der das Mietverhältnis nur aus sehr wichtigen Gründen gekündigt werden kann. Für den Leasing-Geber bietet sich der Vorteil, dass die gezahlten Raten steuerlich voll abgesetzt werden können. Der Leasingnehmer hat den Vorteil, dass gegenüber dem Kauf einer Immobilie, ein größerer finanzieller Spielraum entsteht, und zudem die Abhängigkeit zu unterschiedlichen Kreditinstituten verringert wird. Durch die Zahlung der Leasing-Raten und die Nutzung der Immobilie finanziert sich das Gebäude fast von alleine, und auch die Höhe der Leasing-Raten geben sowohl dem Leasinggeber, wie auch dem Leasingnehmer, eine gewisse Planungssicherheit, da die Raten bei Vertragsschluss bereits fest stehen.
Die Nachteile des Immobilien-Leasings bestehen darin, dass die vereinbarten Raten in den meisten Fällen höher liegen wie bei der Finanzierung durch ein Kreditinstitut. In vielen Fällen fallen zu den Raten weitere Kosten an, wie zum Beispiel für Reparaturen, Versicherungen oder für die Instandhaltung. Ein weiterer Nachteil sind Verträge, welche in der Regel so geschlossen werden, dass diese von beiden Seiten unkündbar sind, und somit einen festen Kostenfaktor darstellen. In den meisten Fällen hat nur der Leasing-Geber die Möglichkeit den geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen, und zwar dann, wenn der Leasingnehmer mit der Zahlung der Raten in Verzug geraten ist. Neben den Forderungen der ausgebliebenen Raten, können auf den Leasingnehmer zusätzliche Kosten hinzukommen, wie zum Beispiel Schadenersatzansprüche.
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