Mittwoch, 9. Oktober 2024

Mit 0 Anzahlung einen Leasing Vertrag bekommen

Wer sich als Verbraucher bei der Wahl der Finanzierung für sein neues Auto für Leasing entscheidet, der hat grundsätzlich immer die Möglichkeit das Leasing mit 0 Anzahlung zu beantragen. Die Bank entscheidet letzten Endes in Abhängigkeit von der Bonität des Kunden, ob ein Leasingvertrag ohne Anzahlung genehmigt werden kann. Die Seriosität solcher Angebote ist bei den Vertragshändlern grundsätzlich immer gegeben.

Ist die Kundenbonität einwandfrei, spricht grundsätzlich nichts gegen ein Leasing mit 0 Anzahlung. Allerdings sind dann die monatlichen Leasingraten entsprechend höher. Viele der Leasingangebote, die auch in den Medien beworben werden und extrem niedrige monatliche Raten ausweisen, basieren auf einer Anzahlung, die im Bereich des Leasings auch als so genannte Leasingsonderzahlung bezeichnet wird. Anders als bei einer Finanzierung werden beim Leasing keine Zinssätze benannt, sodass der Leasingnehmer die Konditionen nicht direkt nachvollziehen kann und soll, auf jeden Fall sind sie immer höher als bei Kreditfinanzierungen.

Viele Leasingverträge lassen sich so günstig gestalten, weil der Hersteller und der Händler auf den Fahrzeugpreis bestimmte Nachlässe rechnen, die sind umso höher je größer das Interesse ist, das Fahrzeug auf die Straße zu bringen. Erbringt der Leasingnehmer dann noch eine Anzahlung, ist es im Leasing bei Kleinwagen durchaus möglich Leasingraten von 50,00 monatlich zu erreichen. Dieser Betrag spielt dann im Haushaltsbudget so gut wie keine Rolle.

Mit einer Leasingsonderzahlung von beispielsweise 10.000 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten erreicht der Kunde, dass seine Rate jeden Monat 416 Euro niedriger ist, als wenn er das gleiche Leasing ohne Leasingsonderzahlung abwickelt. Wer als Leasingnehmer über ausreichend Liquidität verfügt und dabei noch gute Bonität besitzt, der kann selbst entscheiden, welche Variante er bevorzugt. Gerade bei Selbstständigen und Freiberuflern macht eine Anzahlung wenig Sinn, weil die hohe Leasingrate steuerlich geltend gemacht werden soll und wer Kosten braucht, der braucht eine entsprechend hohe Rate.

In vielen Fällen bestehen die Leasinggeber auf einer Anzahlung, um die Sicherheit zu erhöhen, das ist im Privatkundenbereich ähnlich wie bei den gewerblichen Kunden. Gerade Leasingnehmer, die sich erst vor kurzem selbstständig gemacht haben, stellen ein erhöhtes Risiko dar. Von ihnen verlangen die Banken immer, egal ob beim Leasing oder bei der Finanzierung, eine entsprechende Anzahlung. Leasingverträge haben gegenüber der Finanzierung noch die Besonderheit, dass sie während der Vertragslaufzeit nicht gekündigt werden können, sodass Selbstständige, wenn sie während der Laufzeit des Leasingvertrages Insolvenz anmelden müssen, immer ein Problem mit dem laufenden Leasingvertrag haben. In vielen Fällen müssen sie einen geeigneten Nachmieter finden.
 
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