Mittwoch, 9. Oktober 2024

Leasing mit Übernahme abschließen

Das Leasing ist eine Finanzierungsform in einer Dreieckformation: Käufer, Autohändler/Autohersteller und eine Leasinggesellschaft. Der Käufer bekommt das Fahrzeug zur "Miete“. Der Wagen wird zwar über einen Händler bzw. Hersteller verkauft, wird aber über eine Leasinggesellschaft finanziert. Nach dem Ablauf der "Mietzeit“ hat der Käufer die Möglichkeit, das Fahrzeug zu dem festgelegten Restwert zu erwerben. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Verhandlungen mit dem Autoverkäufer/Hersteller geführt.

Das typische Merkmal der Leasing-Verträge ist die festgelegte Kilometerleistung. Wird sie am Ende der Nutzung überschritten, muss der Käufer einen bestimmten, vorher festgelegten Betrag für jeden überzähligen Kilometer zahlen. Das gleiche gilt auch für eventuelle Schäden am Auto: jeder Mängel wird auf den Restpreis aufgeschlagen. Falls der Wagen nach dem Ablauf des Leasingvertrages gekauft wird, kann das den Preis deutlich erhöhen.

Es ist möglich, falls es nötig ist, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall wird aber die Leasingrate rückwirkend umgerechnet, was für den Leasingnehmer oft eine erhebliche Zuzahlung bedeutet. Das hängt mit dem Wertverlust des Wagens zusammen. Die Laufzeit des Leasingvertrages ist von vorn hinein festgelegt. Für diese Zeit wird der durchschnittliche Wertverlust des Fahrzeugs errechnet.

Verkürzt sich die Dauer des Vertrages, ändert sich auch dieser Wert. Also muss der Leasingnehmer nachzahlen. Es gibt aber eine Möglichkeit, diese Kosten zu vermeiden. Der Leasingnehmer muss für sich den "Nach-Leasingnehmer" finden. Der übernimmt dann zusammen mit dem Vertrag auch die fällige Raten, Rechte und Pflichten. Der bisherige Leasingnehmer muss dann nur eine pauschale Bearbeitungsgebühr zahlen. Die Leasing-Übernahme ist meistens für den Leasingnehmer günstiger als eine vorzeitige Kündigung.

Eine Übernahme verläuft folgendermaßen: zuerst müssen dem Interessenten alle Daten über den betreffenden Wagen gegeben werden. Der Händler/Hersteller muss der Leasingbank die bevorstehende Vertragsübernahme mitteilen. Dann müssen die Angaben vom Interessenten bei der Leasingbank der Bonitätsprüfung unterzogen werden. Nach der positiven Antwort wird der Eintrittsvertrag unterschrieben.

Aber auch durch eine Übernahme entstehen gewisse Nachteile, meist für den "Nach-Leasingnehmer". ZB. die Raten werden meistens höher als bisher. Die Händler/Hersteller argumentieren es damit, dass der zweite Haltereintrag den Wertverlust des Fahrzeuges wesentlich erhöhen wird. Trotz der weitverbreiteten Meinung können die Leasingraten von Privatpersonen nicht steuerlich abgesetzt werden. Das ist nur für einen Unternehmer möglich und das auch nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Andererseits gibt es auch die Vorteile. So verkürzt sich für den Dritten, der den Vertrag übernimmt, die Vertragslaufzeit. Deshalb bekommt er schneller die Möglichkeit, den Wagen auszulösen. Auch die Anzahlung - meist 20% des Wagenwertes - entfällt in diesem Fall.

Dem Leasingvertrag fehlt es an Flexibilität. Wer so ein Vertrag abschließt, muss Folgendes überlegen: mit seiner Unterschrift bindet er sich meist für ein-zwei Jahren. Egal ob er finanziell damit auskommt oder nicht. Es ist äußerst schwierig, den bestehenden Vertrag zu lösen.
 
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