Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Wie wirkt sich ein Darlehen auf die Steuer aus?
Grundsätzlich sind die Kosten, die für ein Darlehen anfallen, Privatsache des Darlehensnehmers. Das heißt, er muss diese Kosten selbst tragen und kann sie auch steuerlich nicht geltend machen. Gerade beim Hausbau sieht es allerdings anders aus. Hier ist es vor allen Dingen bei Immobilien, die vermietet werden, möglich, einige Kosten steuerlich abzusetzen.So können die Zinsen für das Darlehen als Werbungskosten ebenso abgesetzt werden, wie etwa die Vorfälligkeitsentschädigung. Auch Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen können hier steuerlich anerkannt werden. Diese Regelungen gelten aber nur für vermietete Gebäude, die also als Kapitalanlage dienen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kosten sich nur dann Steuer mindernd auswirken, wenn auch Einnahmen aus dem Bereich Vermietung und Verpachtung angefallen sind. Das heißt also, Kosten aus Vermietung und Verpachtung lassen sich nur mit Einnahmen aus dem selben Bereich steuerlich verrechnen.
Will man das Haus jedoch selbst bewohnen, so sind diese Absetzungen nicht möglich. Dennoch sind auch bei vermieteten Objekten nicht alle Kosten absetzbar. Will man z. B. ein möbliertes Zimmer vermieten, so können die Kosten für die Möbel nur entsprechend ihrer Nutzungsdauer stückweise abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin ist es möglich, die Kosten für ein nicht entstandenes Geschäft steuerlich abzusetzen.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Investor ein Gebäude kaufen will, den Kaufvertrag schon in der Tasche hat und nur noch auf die endgültige Zusage der Bank wartet. Die Bank verwehrt ihm diese aber, sodass die Kosten für den Kaufvertrag und dessen notarielle Beurkundung bereits entstanden sind. Zusätzlich muss der Investor womöglich noch einen Betrag X als Schadenersatz für das nicht zustande gekommene Geschäft zahlen. Diese Kosten können dann mit anderen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich verrechnet werden.
Wer als Eigentümer eines selbst bewohnten Gebäudes Förderungen vom Staat erhält, der muss diese ebenfalls steuerlich berücksichtigen. Da jedoch hier eine stetige Änderung in den Steuergesetzen stattfindet, sollte man vor allen Dingen auf den Rat eines Fachmannes hören. Dann kann man sicher auch hier noch den einen oder anderen Euro Steuern einsparen.
Finanziert man eine Immobilie dagegen z. B. mit einer Lebensversicherung, so können die Beiträge zu eben dieser steuerlich nicht geltend gemacht werden. Denn die Erlöse aus der Lebensversicherung sind in diesem Fall ja schließlich zur Tilgung des Darlehens vorgesehen. Diese Kosten abzusetzen, ist wiederum häufig nur dann möglich, wenn damit vermietete Objekte finanziert werden sollen. Insofern sollte der Steuerberater immer zu Hilfe gezogen werden, wenn es um die Absetzung von diversen kosten rund um Immobilien und Darlehen geht.
Will man das Haus jedoch selbst bewohnen, so sind diese Absetzungen nicht möglich. Dennoch sind auch bei vermieteten Objekten nicht alle Kosten absetzbar. Will man z. B. ein möbliertes Zimmer vermieten, so können die Kosten für die Möbel nur entsprechend ihrer Nutzungsdauer stückweise abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin ist es möglich, die Kosten für ein nicht entstandenes Geschäft steuerlich abzusetzen.
Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein Investor ein Gebäude kaufen will, den Kaufvertrag schon in der Tasche hat und nur noch auf die endgültige Zusage der Bank wartet. Die Bank verwehrt ihm diese aber, sodass die Kosten für den Kaufvertrag und dessen notarielle Beurkundung bereits entstanden sind. Zusätzlich muss der Investor womöglich noch einen Betrag X als Schadenersatz für das nicht zustande gekommene Geschäft zahlen. Diese Kosten können dann mit anderen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerlich verrechnet werden.
Wer als Eigentümer eines selbst bewohnten Gebäudes Förderungen vom Staat erhält, der muss diese ebenfalls steuerlich berücksichtigen. Da jedoch hier eine stetige Änderung in den Steuergesetzen stattfindet, sollte man vor allen Dingen auf den Rat eines Fachmannes hören. Dann kann man sicher auch hier noch den einen oder anderen Euro Steuern einsparen.
Finanziert man eine Immobilie dagegen z. B. mit einer Lebensversicherung, so können die Beiträge zu eben dieser steuerlich nicht geltend gemacht werden. Denn die Erlöse aus der Lebensversicherung sind in diesem Fall ja schließlich zur Tilgung des Darlehens vorgesehen. Diese Kosten abzusetzen, ist wiederum häufig nur dann möglich, wenn damit vermietete Objekte finanziert werden sollen. Insofern sollte der Steuerberater immer zu Hilfe gezogen werden, wenn es um die Absetzung von diversen kosten rund um Immobilien und Darlehen geht.
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