Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Eine Überweisung unter Vorbehalt tätigen
Immer wieder hört man davon, dass man einige Zahlungen nur unter Vorbehalt tätigen sollte. Doch was ist dran an diesen Aussagen und wie geht das eigentlich? Eine Zahlung unter Vorbehalt ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn man eine Ware im Voraus also per Vorkasse zahlen soll. Die Banken sagen ihren Kunden gerne, dass eine Überweisung unter Vorbehalt möglich ist. Doch diese Möglichkeit bietet keinerlei rechtliche Grundlage. Man kann zwar auf dem Überweisungsträger den Vermerk "unter Vorbehalt“ setzen, allerdings ist die Bank nicht dazu verpflichtet, die Zahlung zurück zu holen. Vielmehr kann eine Zahlung per Überweisung generell nur schwierig zurück geholt werden.Damit es klappt, ist vor allem Schnelligkeit gefragt: Man sollte sich möglichst schnell nachdem man die Überweisung in Auftrag gegeben hat, mit der Bank in Verbindung setzen. Wenn das Geld die Bank noch nicht verlassen hat, kann man die Überweisung meist noch problemlos zurück holen. Ist das Geld dagegen schon außerhalb der eigenen Bank, so muss die eigene Bank sämtliche Daten der Überweisung aus dem Computer filtern, diese mit einer Unterschrift versehen und die Empfängerbank um die Abweisung der Zahlung bitten. Aber auch in diesem Fall ist die Abweisung nur dann möglich, wenn das Geld noch nicht bei der Bank angekommen ist.
Grundsätzlich bringt der Vermerk "unter Vorbehalt“ auf einer Überweisung also nichts. Sobald das Geld beim Empfänger angekommen ist, muss man sich also als Zahlender direkt an diesen wenden und ihn um die Rücküberweisung des Betrages bitten. Leistet man also zum Beispiel bei einer Internetbestellung Vorkasse und traut dem Händler nicht so recht, so ist es sinnvoll, einen Dienst einzuschalten. Bei den großen Auktionsplattformen gibt es diverse Möglichkeiten, sich als Käufer zu schützen, aber auch der Einsatz von Online Bezahldiensten, wie PayPal, Zahlungen auf ein Treuhandkonto u. ä. sind sinnvoll, da man hier immer gut geschützt ist, sollte die Ware dann doch nicht ankommen.
Eine andere Möglichkeit ist die Anzahlung für die Ware. Dabei wird ein Teil des Preises vorab gezahlt, der Restbetrag jedoch erst dann, wenn die Ware in zufriedenstellendem Zustand angekommen ist. Evtl. Fehler und Mängel können so deutlich einfacher mit dem Verkäufer besprochen werden und dieser wird sich eher bereit erklären, diese auch entsprechend zu beheben. Grundsätzlich ist also die Inanspruchnahme solcher Dienste durchaus zu empfehlen, gerade wenn man einen Online Händler auch noch nicht kennt. Denn leider schnellen auch hier die betrügerischen Absichten in unermessliche Höhen.
Grundsätzlich bringt der Vermerk "unter Vorbehalt“ auf einer Überweisung also nichts. Sobald das Geld beim Empfänger angekommen ist, muss man sich also als Zahlender direkt an diesen wenden und ihn um die Rücküberweisung des Betrages bitten. Leistet man also zum Beispiel bei einer Internetbestellung Vorkasse und traut dem Händler nicht so recht, so ist es sinnvoll, einen Dienst einzuschalten. Bei den großen Auktionsplattformen gibt es diverse Möglichkeiten, sich als Käufer zu schützen, aber auch der Einsatz von Online Bezahldiensten, wie PayPal, Zahlungen auf ein Treuhandkonto u. ä. sind sinnvoll, da man hier immer gut geschützt ist, sollte die Ware dann doch nicht ankommen.
Eine andere Möglichkeit ist die Anzahlung für die Ware. Dabei wird ein Teil des Preises vorab gezahlt, der Restbetrag jedoch erst dann, wenn die Ware in zufriedenstellendem Zustand angekommen ist. Evtl. Fehler und Mängel können so deutlich einfacher mit dem Verkäufer besprochen werden und dieser wird sich eher bereit erklären, diese auch entsprechend zu beheben. Grundsätzlich ist also die Inanspruchnahme solcher Dienste durchaus zu empfehlen, gerade wenn man einen Online Händler auch noch nicht kennt. Denn leider schnellen auch hier die betrügerischen Absichten in unermessliche Höhen.
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