Freitag, 26. April 2024

Wer bekommt ein KfW Darlehen?

Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, dürfte heutzutage vor allen Dingen den Häuslebauern ein Begriff sein. Viele von ihnen benötigen eine Finanzierung, um sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Neben dem klassischen Hypothekendarlehen der eigenen Hausbank kann man aber auch die verschiedenen Förderungen durch den Staat, wie etwa die KfW Darlehen in Anspruch nehmen.

Anspruch haben grundsätzlich alle Personen, die bestimmte Zwecke mit einem solchen Darlehen verfolgen. So kann das KfW Darlehen für den Erwerb oder den Bau von selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen mit Hilfe der KfW zu finanzieren. Insbesondere, wenn hierbei Energie sparende Maßnahmen geplant werden, ist eine Förderung möglich. Ebenso gilt diese für alle neu gebauten Häuser, die dem Standard des KfW Energiesparhauses entsprechen oder bei der Investition in eine Solaranlage oder sonstige erneuerbare Energien.

Das Besondere an den KfW Darlehen sind die besonders niedrigen Zinsen. Zum Teil werden auch tilgungsfreie Zeiten bei der Rückzahlung des Darlehens gewährt. Wichtig ist, dass ein KfW Darlehen in jedem Fall beantragt werden muss, bevor die geplante Baumaßnahme in Auftrag gegeben wird, der Bau also beginnt. Eine nachträgliche Bewilligung für eine Investition ist seitens der KfW nicht möglich. Weiterhin kann man das KfW Darlehen nicht direkt bei der KfW beantragen, sondern die Beantragung läuft immer über die Hausbank ab. Nur wenn diese ebenso ihr Einverständnis als durchleitende Bank für das Darlehen gibt, wird das KfW Darlehen gewährt werden.

Wichtig ist ebenfalls, dass jeder deutsche Bürger nur einmal in seinem Leben Anspruch auf eine solche Förderung seitens der KfW hat. Wurde die Förderung, das besonders zinsgünstige Darlehen nun schon einmal für den Hausbau in Anspruch genommen, so ist in der Regel keine weitere Förderung mehr möglich. Andererseits gibt es aber auch Programme der KfW, bei denen es um die Modernisierung von Wohnraum geht. In diesen Fällen können auch Vermieter von den Förderungen profitieren und diese entsprechend beantragen. Die vergünstigten Darlehen werden dabei sowohl für Wohnungen, als auch für Häuser gewährt. Weiterhin können bereits bestehende Gebäude mit den Mitteln aus der KfW ebenfalls modernisiert werden, nicht nur Neubauten sind förderungsfähig.

Bisher gab es ebenso für Firmengründer interessante Programme der KfW. Dabei können Existenzgründer, die eine entsprechende Geschäftsidee und einen ausgereiften Business Plan vorlegen, ebenso ein Darlehen zum Start in die Selbstständigkeit erhalten. Voraussetzung ist hier aber die Vorlage eines entsprechenden Business Plans, der Aussicht auf Erfolg geben muss. Denn KfW Darlehen sind grundsätzlich zweckgebunden, können also nicht einfach zur Umschuldung bestehender anderer Darlehen genutzt werden.
 
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