Freitag, 25. April 2025

Bei einer Hypothek mit der Tilgung aussetzen

Wer eine Hypothek aufnimmt, tut dies meist, um damit das Haus oder den Bau bezahlen zu können. Bei einem Großteil der Häuslebauer wird das angesparte Eigenkapital nicht ausreichen, um sich den Traum vom Eigenheim tatsächlich zu erfüllen. Deshalb muss ein Darlehen, welches sich meist als Hypothekendarlehen darstellt, aufgenommen werden. Bei diesen Darlehen wird eine Grundschuld bzw. eine Hypothek im Grundbuch eingetragen.

Darunter versteht man sozusagen ein Pfandrecht an den jeweiligen Immobilien. Sollten die Darlehensnehmer ihre Raten für das Darlehen einmal nicht mehr bezahlen können, ist der Darlehensgeber berechtigt, die Immobilie in einer Zwangsversteigerung zu versteigern. Die erlöse, die hierbei erzielt werden, stehen dem Darlehensgeber zu, der daraus seine Forderungen begleichen kann. Allerdings reichen die Erlöse nur selten aus, um die gesamten Schulden zu decken.

Dennoch muss man mitunter mit der Tilgung der Hypothek, richtigerweise des Hypothekendarlehens aussetzen. Dies liegt einfach daran, dass die Kosten vielleicht zu hoch sind oder aufgrund eines anderen Umstandes gerade keine flüssigen Mittel vorhanden sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Arbeitslosigkeit, die unverhofft eingetreten ist, der Fall sein, oder auch, weil der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug geraten ist.

In diesen Fällen muss man grundsätzlich nicht sofort um sein Eigenheim fürchten, sondern sollte sich erst einmal mit dem Darlehensgeber in Verbindung setzen. Verhandelt man geschickt mit diesem, kann man ihn oft von einer Stundung überzeugen. Dabei kommt es immer auf die richtige Vorgehensweise an. Zunächst einmal sollte man sich schnellstmöglich bei der Bank melden und die Situation genau darstellen. Wird man arbeitslos, kann man evtl. die Rate etwas herab setzen, zahlt der Arbeitgeber nur kurzfristig nicht, kann durchaus eine Stundung vereinbart werden. Solange man sich frühzeitig bei der Bank meldet, hat man gute Chancen, sich noch gütlich einigen zu können und einige Monate mit der Tilgung aussetzen zu können. Die Zinszahlung wird allerdings weiterhin verlangt werden, sodass man diese doch noch aufbringen muss.

Eine genaue Schilderung der aktuellen Situation ist allerdings unbedingt vonnöten, damit man hier auch auf das Verständnis der Bank hoffen kann. Weiterhin ist es notwendig, sich schnell bei dieser zu melden. Lässt man erst einige Monate verstreichen und zahlt die Raten nicht, ohne vorher mit der Bank gesprochen zu haben, kann man hier nicht mehr auf ein Entgegenkommen hoffen. Denn dann fühlt sich die Bank doch hintergangen und das Vertrauensverhältnis ist zerstört.

Das heißt, grundsätzlich ist es also möglich, die Tilgung für das Hypothekendarlehen einmal kurzzeitig auszusetzen, sofern man denn die Spielregeln beachtet und die Bank früh genug unterrichtet.
 
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