Mittwoch, 9. Oktober 2024
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In der Schweiz Geld anlegen
Immer wieder hört man davon, dass es doch sinnvoll sein sollte, sein Geld in der Schweiz anzulegen. Doch ist dem tatsächlich so? Lohnt sich diese aufwändige Geldanlage wirklich? Diese Fragen kann man jedoch nicht pauschal beantworten. Denn für den Kleinanleger mit einem Sparbetrag von 5.000 Euro bringt ein Schweizer Konto nicht wirklich viel, zumal die meisten Banken gar nicht an solchen geringen Beträgen interessiert sind. Die Mindestgeldanlage, um sich in der Schweiz ein Konto zu beschaffen, liegt etwa zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Allerdings sind diese Beträge für die Banken immer noch Peanuts, im Gegensatz zu den wirklich großen Geldanlegern, bei denen leicht einige Hunderttausend Euro zu Buche schlagen.Für diese bietet die Schweizer Bank einige erhebliche Vorteile. So spart man sich Steuern, weil in der Schweiz die Kapitalertragssteuer nur auf Zinsen, nicht jedoch auf Dividenden und ähnliche Erträge berechnet wird. Abgesehen von dieser Steuerersparnis profitiert man auch von dem Bankengeheimnis, das in der Schweiz doch deutlich größer geschrieben wird, als in Deutschland. Denn in ein Schweizer Konto kann niemand einfach so hinein schauen - es bedarf einer höchstrichterlichen Anordnung, bevor die Ämter und Behörden von einem Schweizer Konto erfahren. Die Beweisführung, dass ein solches Konto überhaupt besteht, muss ebenfalls von den Behörden erbracht werden. Und auch dann wird die Einsicht in das Schweizer Konto nur gewährt, wenn der Verdacht einer Straftat gegeben ist.
Übrigens gilt in der Schweiz die Steuerhinterziehung nicht als schwere Straftat, sodass bei einem solchen Verdacht auch kein Einblick auf das Konto gewährt wird. Als Straftatbestand werden Drogenhandel oder Waffenschmuggel angesehen, jedoch nicht die Steuerhinterziehung in Deutschland. Auch der Schufa ist ein Schweizer Konto nicht bekannt, sodass Finanzbehörden usw. innerhalb Deutschlands auch bei einer eingehenden Prüfung keine Rückschlüsse auf das Schweizer Konto ziehen können.
Voraussetzung dafür ist aber die korrekte Kontoeröffnung in der Schweiz. Wer also sein Geld von einem inländischen Konto auf ein Schweizer Konto transferiert, der wird dabei oft "ertappt“. Insofern sollte man nur Bargeld in der Schweiz anlegen. Dies gestaltet sich allerdings auch etwas schwierig, weil man bei der Grenzkontrolle jeden Bargeldbetrag, der oberhalb 15.000 Euro liegt, angeben muss. Auch muss man genau ausweisen, wofür man dieses Geld aus Deutschland aus- bzw. in die Schweiz einführt.
Abgesehen davon kann man auch davon ausgehen, dass das Schweizer Konto und dessen Bestand in Deutschland vor Pfändungen sicher ist. Weder der Gerichtsvollzieher, noch der Ex-Ehepartner oder auch das Arbeitsamt hat Zugriff auf dieses Geld. Denn theoretisch weiß ja niemand etwas davon. Da man sich hier aber auf einem schmalen Grat zwischen Legalität und Illegalität bewegt, sollte man sich ausführlich informieren, inwiefern das „Steuerparadies“ Schweiz wirklich sinnvoll ist und ob man die teilweise damit verbundenen Risiken wirklich eingehen will.
Übrigens gilt in der Schweiz die Steuerhinterziehung nicht als schwere Straftat, sodass bei einem solchen Verdacht auch kein Einblick auf das Konto gewährt wird. Als Straftatbestand werden Drogenhandel oder Waffenschmuggel angesehen, jedoch nicht die Steuerhinterziehung in Deutschland. Auch der Schufa ist ein Schweizer Konto nicht bekannt, sodass Finanzbehörden usw. innerhalb Deutschlands auch bei einer eingehenden Prüfung keine Rückschlüsse auf das Schweizer Konto ziehen können.
Voraussetzung dafür ist aber die korrekte Kontoeröffnung in der Schweiz. Wer also sein Geld von einem inländischen Konto auf ein Schweizer Konto transferiert, der wird dabei oft "ertappt“. Insofern sollte man nur Bargeld in der Schweiz anlegen. Dies gestaltet sich allerdings auch etwas schwierig, weil man bei der Grenzkontrolle jeden Bargeldbetrag, der oberhalb 15.000 Euro liegt, angeben muss. Auch muss man genau ausweisen, wofür man dieses Geld aus Deutschland aus- bzw. in die Schweiz einführt.
Abgesehen davon kann man auch davon ausgehen, dass das Schweizer Konto und dessen Bestand in Deutschland vor Pfändungen sicher ist. Weder der Gerichtsvollzieher, noch der Ex-Ehepartner oder auch das Arbeitsamt hat Zugriff auf dieses Geld. Denn theoretisch weiß ja niemand etwas davon. Da man sich hier aber auf einem schmalen Grat zwischen Legalität und Illegalität bewegt, sollte man sich ausführlich informieren, inwiefern das „Steuerparadies“ Schweiz wirklich sinnvoll ist und ob man die teilweise damit verbundenen Risiken wirklich eingehen will.
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