Dienstag, 19. März 2024

Geldanlage Beratungsprotokoll und seine Tücken

Nicht selten ist es in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass Kunden im Bereich der Geldanlage falsch beraten wurden oder nicht alle notwendigen oder unvollständige Informationen zu einem Finanzprodukt bekommen haben. Bisher war es für den Anleger jedoch sehr schwierig bis nahezu unmöglich, eine falsche oder unvollständige Beratung zu beweisen, um darauf eventuelle Schadenersatzansprüche gegen den Berater bzw. die Bank geltend machen zu können.

Auch aus diesem Grunde wurde aufgrund einer neuen Vorgabe im Januar 2010 ein neues Beratungsprotokoll eingeführt, welches nun bei jeder Anlageberatung vom Berater auszufüllen ist. Zuvor gab es meistens nur eine Dokumentation in der Hinsicht, dass der Kunde einer Risikoklasse zugeordnet wurde, aber es gab keine Dokumentation über das einzelne Beratungsgespräch. Trotz dieser sicherlich sehr positiven Änderung durch das Protokoll hat die Umsetzung auch noch Schwächen.

Das neue Beratungsprotokoll und seine Tücken sollte daher auch jeder Anleger kennen, um eventuelle negative Konsequenzen, die aus diesen „Tücken“ entstehen können möglichst zu vermeiden. Eine Tücke des neuen Beratungsprotokolls besteht unter anderem darin, dass sich die Aussagen im Protokoll selbst bereits widersprechen können, die der Berater tätigt bzw. ankreuzt. Darauf sollte man als Kunde und Anleger unbedingt achten. So kann es beispielsweise sein, dass der Berater den Kunden nach seinen Angaben als risikobewusst einstuft, obwohl der Kunde nur sichere Anlagen wie Tagesgelder oder Festgelder nutzen möchte.

Es ist demnach sinnvoll, wenn man sich das ausgefüllte Protokoll genau durchliest und auf Widersprüche hinweist. An dieser Stelle wird auch ein zweiter Mangel des Protokolls sichtbar, nämlich dass der Kunde nicht unterschreiben muss und damit sein Einverständnis zur Richtigkeit des Protokolls geben muss. Manche Banken haben diesen Mangel aber bereits behoben, indem sie auf den Protokollen den Kunden unterschreiben lassen. Aber auch diese Tatsache bringt eine weitere Tücke des Beratungsprotokolls zum Vorschein, nämlich dass es kein einheitliches Formular gibt.

Für die Bank ist das kein Problem, da der Berater natürlich immer nur die eigenen Formulare nutzt. Für den Anleger allerdings schon, da er sich bei nahezu jeder Bank auf einem anderen Formular zurecht finden muss, was die Möglichkeit Fehler zu entdecken natürlich nicht gerade steigert. Insgesamt betrachtet bringt das neue Beratungsprotokoll also einige positive Änderungen mit sich, aber auf der anderen Seite gibt es noch einige Aspekte, die man auf jeden Fall als verbesserungsfähig bezeichnen muss.
 
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