Dienstag, 6. Mai 2025

Riester-Vertrag - staatliche Förderung beantragen

Zu Unrecht erfreuen sich Riester-Verträge nach wie vor keiner großen Beliebtheit - dabei handelt es sich bei Riester um eine Geldanlage, bei der man sein Geld nicht verlieren kann und auf jeden Fall am Ende mit einem Plus herausgeht, das zugegeben einmal höher, und mal niedriger ausfallen kann. Wer noch zusätzlich die staatlichen Förderungen beantragt, der steht auf jeden Fall auf der Seite der Riester-Gewinner.

Am meisten profitieren übrigens Personen, die wenig verdienen und Kinder haben von den staatlichen Zulagen - trotzdem ist es leider noch immer so, dass viele Sparer die finanzielle Unterstützung nicht nutzen, weil sie schlicht und ergreifend die staatlichen Zulagen bzw. Förderungen und den Abzug der Sonderausgaben in der späteren Steuererklärung nicht beantragen.

Auch die Versicherer beklagen sich darüber, dass die Anträge auf die staatliche Zulage einfach nicht an sie zurückgesendet werden, so zum Beispiel auch bei der Union-Investment, dem größten Anbieter für Riester-Fondssparpläne: 18 % aller Förderungsberechtigten verzichteten auf die staatlichen Zulagen für das Jahr 2007, weil der entsprechende Antrag nicht zurückgeschickt wurde. Die Schuld der Versicherer ist dies nicht, da die Sparer in regelmäßigen Abständen schriftlich kontaktiert und gebeten werden, den Antrag zur staatlichen Förderung auszufüllen.

Die Förderung zu beantragen ist absolut unproblematisch, es ist den Sparern zum Beispiel möglich, dass sie ihren Anbieter über einen Dauerzulagenantrag, der einmalig ist, bevollmächtigen, die staatlichen Zulagen abzuholen; genauso ist es aber auch möglich, dass dieser Antrag jährlich neu gestellt wird. Da so viele Sparer mehr oder weniger die staatliche Förderung „verschlafen“, ist derzeit in Diskussion, dass ein Riester-Vertrag von vorneherein nur in Verbindung mit einem Dauerzulagenantrag gestellt werden kann, es sei denn, der Sparer unterschreibt, dass er über die Nachteile bei fehlendem Dauerzulagenantrag ausreichend aufgeklärt wurde.

Doch nur wer den Mindesteigenbetrag einzahlt, erhält auch die Höchstförderung, wobei der Mindesteigenbetrag jeweils abhängig vom Einkommen des Sparers ist. Seit dem Jahr 2008 beläuft sich dieser Betrag auf 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der Zulage des laufenden Jahres, mindestens jedoch sechzig Euro pro Monat. Dies hat zur Folge, dass viele Sparer nur ein Anrecht auf eine Teilförderung haben: nur etwa 57 % der Antragsteller erhielten für 2006 die volle staatliche Zulage, alle anderen zahlten zu wenig in ihre Riester Verträge ein.

Sparer aufgepasst: wer es innerhalb der letzten zwei Jahre versäumt hat, die staatliche Förderung zu beantragen, der kann dies auch noch rückwirkend machen, aus heutiger Sicht also für die Jahre 2008 und 2009; nicht beantragte Zulagen aus den Jahren davor sind allerdings verfallen.
 
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