Montag, 9. Juni 2025
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Genussrechte kaufen - eine lohnende Geldanlage?
Zinsen in Höhe von 7 oder sogar 8 % pro Jahr? Glaubt man den Firmen, die Genussrechte zum Verkauf anbieten, ist das für Anleger kein Problem. Verschwiegen wird, dass diese Zinsen nur für die guten Zeiten gelten - in den schlechten Zeiten droht den Anlegern ein Totalverlust ihres Kapitals. Bei Genussrechten handelt es sich übrigens um eine Mischung aus Aktien und Anleihe: kein Produkt für sicherheitsorientierte Anleger.8 % Zinsen erhält man derzeit zum Beispiel bei Prokon, bereits ab einer Summe von 100 Euro, oder bei AboWind für eine Summe von 2500 Euro, zusätzlich zu einer Gewinnbeteiligung über 5 Jahre. Doch Vorsicht: werden keine Gewinne erwirtschaftet, erhält der Anleger natürlich auch keine Zinsgewinne. Bei eventuellen Verlusten, die die Firma erwirtschaftet, schrumpft auch das investierte Kapital der Anleger mit.
Genussrechte sind Mezzanine-Finanzierungen, sie können also recht flexibel gestaltet werden. Entsprechend sind sowohl Zinsausschüttungen während der Laufzeit, als auch erst am Ende der Laufzeit der Geldanlage üblich. Für die recht hohen Zinsen werden die Anleger direkt am Unternehmensrisiko beteiligt, das bedeutet dann auch, dass sie zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ihr investiertes Kapital erst nach Bedienung aller anderen Gläubiger zurückbekommen, ihre Ansprüche sind also nachrangig. Sollte das Unternehmen aufgelöst werden, so bestehen keinerlei Anrechte auf eine Beteiligung am möglichen Gewinn aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Anlagen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Genussrechte bei einer gut laufenden Firma Fremdkapital sind, bei schlechtem Geschäftsgang jedoch Eigenkapital. Entsprechend wichtig bei der Auswahl der Genussrechte ist es also, auf die Solidität des jeweiligen Unternehmens zu achten: je weniger Eigenkapital die Firma hat, desto größer fällt auch die Verlustbeteiligung für die Anleger aus.
Bei Banken besonders beliebt: Genussscheine, also verbriefte Genussrechte bzw. Wertpapiere, die drei Voraussetzungen mit sich bringen müssen: an Verlusten teilnehmend, nachrangig und eine fünfjährige Investition des Genussrechtskapitals mit sich bringend. Genussscheine unterliegen den Wertpapierhandelsgesetz Vorschriften.
Wer Genussrechte verkaufen will, wird häufig enttäuscht: ein Verkauf ist vor Ende der Laufzeit mehr oder weniger unmöglich, da kein Zweitmarkt für sie besteht. Genussscheine hingegen sind im Freiverkehr der Deutschen Börse als Wertpapiere handelbar, oder aber sie werden, sollte das jeweilige Unternehmen börsennotiert sein, direkt an der Börse gehandelt. Achtung: Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, müssen zwar ein Verkaufsprospekt bei der Bafin vorlegen, die darin gemachten Angaben werden jedoch nur auf Vollständigkeit und nicht auf Richtigkeit geprüft.
Genussrechte sind Mezzanine-Finanzierungen, sie können also recht flexibel gestaltet werden. Entsprechend sind sowohl Zinsausschüttungen während der Laufzeit, als auch erst am Ende der Laufzeit der Geldanlage üblich. Für die recht hohen Zinsen werden die Anleger direkt am Unternehmensrisiko beteiligt, das bedeutet dann auch, dass sie zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ihr investiertes Kapital erst nach Bedienung aller anderen Gläubiger zurückbekommen, ihre Ansprüche sind also nachrangig. Sollte das Unternehmen aufgelöst werden, so bestehen keinerlei Anrechte auf eine Beteiligung am möglichen Gewinn aus dem Verkauf der nicht mehr benötigten Anlagen.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass Genussrechte bei einer gut laufenden Firma Fremdkapital sind, bei schlechtem Geschäftsgang jedoch Eigenkapital. Entsprechend wichtig bei der Auswahl der Genussrechte ist es also, auf die Solidität des jeweiligen Unternehmens zu achten: je weniger Eigenkapital die Firma hat, desto größer fällt auch die Verlustbeteiligung für die Anleger aus.
Bei Banken besonders beliebt: Genussscheine, also verbriefte Genussrechte bzw. Wertpapiere, die drei Voraussetzungen mit sich bringen müssen: an Verlusten teilnehmend, nachrangig und eine fünfjährige Investition des Genussrechtskapitals mit sich bringend. Genussscheine unterliegen den Wertpapierhandelsgesetz Vorschriften.
Wer Genussrechte verkaufen will, wird häufig enttäuscht: ein Verkauf ist vor Ende der Laufzeit mehr oder weniger unmöglich, da kein Zweitmarkt für sie besteht. Genussscheine hingegen sind im Freiverkehr der Deutschen Börse als Wertpapiere handelbar, oder aber sie werden, sollte das jeweilige Unternehmen börsennotiert sein, direkt an der Börse gehandelt. Achtung: Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind, müssen zwar ein Verkaufsprospekt bei der Bafin vorlegen, die darin gemachten Angaben werden jedoch nur auf Vollständigkeit und nicht auf Richtigkeit geprüft.
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