Dienstag, 16. April 2024

Steuern auf die Geldanlage - Zinsen, Rendite, Dividende

Die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Kursgewinne und Renditen - sie ist zu zahlen, sobald man den Sparerpauschbetrag, der 801 Euro pro Person bzw. 1602 Euro für Ehepaare beträgt, überschreitet. Neben dem Wegfall der Wertpapier Spekulationsfrist gibt es eine Menge anderer neuer Regelungen, die für Anlageprodukte, die seit Beginn des Jahres 2009 erstanden wurden, gelten.

Bei Bundesschatzbriefen, Bausparverträgen, Banksparverträgen, Sparbriefen, Sparbüchern, Festgeldkonten, Tagesgeldkonten und Girokonten sind die Zinsen bzw. Währungsgewinne oder Kursgewinne mit einem Steuersatz von 25 % voll steuerpflichtig. Da bis zum Ende des Jahres 2008 die Versteuerung auf Basis des individuellen Steuersatzes erfolgte, profitieren gut verdienende Anleger von der neuen Regelung.

Bei Genusscheinen, Wandelanleihen, Währungsanleihen, Unternehmens- und Bankanleihen, Pfandbriefen und Bundesanleihen sind die Kurs- und Währungsgewinne, Zinsen bzw. alle Erträge in voller Höhe steuerpflichtig. Vorteile genießen die Anleger gegebenenfalls bei steuerpflichtigen Zinsen, von Nachteil ist jedoch, dass sämtliche Kursgewinne aus verkauften Papieren (erworben ab 2009) steuerpflichtig sind.

Auch bei Anleihen, die als Finanzinnovation gelten, wie zum Beispiel Stufenzinsanleihen, Zerobonds, Floater, Aktienanleihen, Umtauschanleihen, Down-Rating-Anleihen etc., sind die Kurs- und Währungsgewinne, Zinsen bzw. alle Erträge in voller Höhe steuerpflichtig. Hier besteht wieder ein Vorteil für Besserverdiener, da früher nach individuellem Steuersatz versteuert wurde. Von Nachteil: die an der Emissionsrendite orientierte Besteuerung fällt weg, dafür wird zur Berechnung die Marktrendite zugrunde gelegt.

Aktien und Reits bilden bei der Versteuerung keine Ausnahme, Kursgewinne uns Dividenden müssen voll versteuert werden. Die neuen Regelungen sind für Anleger hier von Nachteil, denn früher waren Dividenden zum Beispiel nur zur Hälfte steuerpflichtig, außerdem waren eventuelle Kursgewinne nach Ende der Jahresfrist steuerfrei.

Die Erträge von Genossenschaftsanteilen müssen ebenso voll versteuert werden, was von Nachteil ist, da Dividenden früher nur zur Hälfte steuerpflichtig waren. Bei Genusscheinen und Optionsscheinen sind die Erträge voll steuerpflichtig, wobei für den Anleger ebenfalls ein Nachteil entsteht, da nun keine steuerfreien Kursgewinne mehr möglich sind.

Bei Hedgefonds, Dachfonds, Mischfonds, Aktienfonds, Rentenfonds und Geldmarktfonds muss der Anleger die Erträge voll versteuern, neben der voll zu versteuernden Rendite und den in jedem Falle steuerpflichtigen Kursgewinnen ist aber auch ein Vorteil bei der Versteuerung der Zinsen, je nach früherem Steuersatz möglich.

Bei Zertifikaten, wie zum Beispiel Bonuszertifikaten, Discountzertifikaten oder Indexzertifikaten, sind wie bei allen anderen Geldanlagen, die Erträge voll zu versteuern. Von Nachteil für den Anleger ist, dass nun absolut keine steuerfreien Erträge (wie vor 2008) mehr möglich sind.
 
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