Montag, 24. März 2025
Kategorien
Werbung
Kosten und Risiken der Anlagevermittlung
Die Anlagevermittlung ist für den Kunden grundsätzlich mit keinen Kosten verbunden, da der Vermittler eine Provision erhält. Die Höhe dieser Provision muss er dem Anleger auf dessen Wunsch offenlegen. Eine Vermittlung ist in der Regel nicht objektiv, da der Bankangestellte bevorzugt die Produkte seiner Finanzgruppe vermittelt, während der freiberufliche Vermittler eine möglichst hohe Provision erzielen möchte.Die meisten Banken kooperieren mit einer Fondsgesellschaft sowie häufig auch mit einer Versicherung, die entsprechenden Produkte können über die Webseite oder in den Geschäftsräumen des Geldinstitutes vertraglich abgeschlossen werden. Dabei nimmt nicht jeder Kunde wahr, dass die Bank nur als Vermittler fungiert. Eine reine Vermittlung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kunde sich selbst für ein Produkt entscheidet und den Service der Bank lediglich für den Vertragsabschluss nutzt. Die Grenze zum Beratungsgespräch ist in der Realität jedoch fließend, da viele Kunden sich noch nicht für einen konkreten Fonds entschieden haben, sondern sich in der Bank auch beraten lassen. In der Regel ist auch die Anlageberatung in der Bank kostenlos, zumal der Angestellte auch dabei das Ziel verfolgt, Finanzprodukte zu verkaufen, für welche sein Arbeitgeber eine Provision erhält.
Zwischen einer bloßen Vermittlung und einer Beratung besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der Haftungsfrage, da der Berater lediglich bei einem Beratungsgespräch für Fehler haftet. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist nachvollziehbar, da eine Beratung nicht eigentlicher Inhalt eines Gespräches über die bloße Vermittlung einer Anlage ist. Eine Anlagevermittlung kann außer durch eine Bank auch durch unabhängige Finanzdienstleister oder durch eine Versicherung durchgeführt werden. Auch diese müssen dem Kunden auf Nachfrage die Höhe ihrer Vermittlungsprovision angeben; die Unabhängigkeit wird dadurch eingeschränkt, dass die Berater daran interessiert sind, eine gute Provision für ihre Tätigkeit zu erhalten. Auch private Finanzdienstleister müssen in der Regel nicht vom Kunden bezahlt werden, solange sich ihre Tätigkeit auf die bloße Vermittlung der Geldanlage beschränkt.
Wenn sie zugleich eine Beratung vornehmen, können sie auch dem Anleger ein Honorar berechnen; vielfach verzichten sie jedoch darauf und finanzieren ihre Dienstleistung ausschließlich durch die entsprechenden Provisionen. Private Dienstleister vermitteln auch Anlageformen, welche von Banken nicht oder nur selten angeboten werden. Dabei handelt es sich besonders um Produkte des “Grauen Kapitalmarktes“, welche einerseits recht hohe mögliche Gewinne versprechen, andererseits aber auch mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden sind. Dem Kunden ist auch bei einem bloßen Vermittlungsgespräch der Verkaufsprospekt des vermittelten Produktes auszuhändigen; bei einem Abschluss über das Internet sind die entsprechenden Informationen gut sichtbar zugänglich zu machen.
Zwischen einer bloßen Vermittlung und einer Beratung besteht jedoch ein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der Haftungsfrage, da der Berater lediglich bei einem Beratungsgespräch für Fehler haftet. Die entsprechende gesetzliche Regelung ist nachvollziehbar, da eine Beratung nicht eigentlicher Inhalt eines Gespräches über die bloße Vermittlung einer Anlage ist. Eine Anlagevermittlung kann außer durch eine Bank auch durch unabhängige Finanzdienstleister oder durch eine Versicherung durchgeführt werden. Auch diese müssen dem Kunden auf Nachfrage die Höhe ihrer Vermittlungsprovision angeben; die Unabhängigkeit wird dadurch eingeschränkt, dass die Berater daran interessiert sind, eine gute Provision für ihre Tätigkeit zu erhalten. Auch private Finanzdienstleister müssen in der Regel nicht vom Kunden bezahlt werden, solange sich ihre Tätigkeit auf die bloße Vermittlung der Geldanlage beschränkt.
Wenn sie zugleich eine Beratung vornehmen, können sie auch dem Anleger ein Honorar berechnen; vielfach verzichten sie jedoch darauf und finanzieren ihre Dienstleistung ausschließlich durch die entsprechenden Provisionen. Private Dienstleister vermitteln auch Anlageformen, welche von Banken nicht oder nur selten angeboten werden. Dabei handelt es sich besonders um Produkte des “Grauen Kapitalmarktes“, welche einerseits recht hohe mögliche Gewinne versprechen, andererseits aber auch mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden sind. Dem Kunden ist auch bei einem bloßen Vermittlungsgespräch der Verkaufsprospekt des vermittelten Produktes auszuhändigen; bei einem Abschluss über das Internet sind die entsprechenden Informationen gut sichtbar zugänglich zu machen.
Gesamtnote 5 von insgesamt 1 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Geldanlage
- Vorschusszinsen bei Sparguthaben möglichst meiden
- Anleger-Informationspflicht in persönlichem Beratungsgespräch
- Was ist die Besonderheit einer inflationsgeschützten Anleihe?
- Verbesserungen des Anlegerschutzes bei Geldanlagen
- Steueraspekt beim umschichten von Geldanlagen beachten
- Investment in ABS Fonds und Risikobewertung
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geldanlage
- Tipps zum Aktienkauf für Anfänger und Einsteiger
- Bonuszertifikate bieten risikobewussten Anlegern
- Vergleich renditestarker Indexfonds zur Altersvor
- Garantierter Zinssatz und feste Laufzeit bei Spar
- Geldanlagen mit täglicher Verfügbarkeit und deren
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geldanlage
- Geldanlage Beratungsprotokoll und seine Tücken
- Kosten und Risiken der Anlagevermittlung
- Die Grand Slam Geldanlage
- Entwicklung der Festgeld Zinsen
- Geldanlage für 10 Jahre
- Eine krisensichere Geldanlage finden
- Die beste Geldanlage für 100.000 Euro
- Durch Geldanlage hohe Zinsen erwirtschaften
- Risikofreie Geldanlage in Dubai
- Die Geldanlage Sparbrief - sinnvoll?
- An der Börse spekulieren und Geld verdienen
- Lohnt es sich indische Aktien zu kaufen?
- Die beste Geldanlage für 50.000 Euro
- Das Sparbuch als Geldanlage - sinnvoll oder nicht
- Vergleich von Bundesschatzbrief Typ A und Typ B
Werbung
^