Samstag, 27. Juli 2024

Rürup besser als Riester? Ein Rechenbeispiel

Im Bereich der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge gibt es in Deutschland zwei Systeme, nämlich zum einen die Riester-Rente und zum anderen die auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannte Basisrente. Während die Riester-Rente nur von Personen genutzt werden kann, die rentenversicherungspflichtig sind, also zu einem großen Teil die Arbeitnehmer, kann die Rürup-Rente sowohl von Selbständigen als auch von Arbeitnehmern genutzt werden.

In der Praxis ist es aber so, dass nahezu alle Arbeitnehmer die Riester-Rente nutzen und alle Selbständigen die Rürup-Rente (wenn überhaupt). Dabei „beschweren“ sich viele Selbständige, dass sie nur die „schlechtere“ Basisrente nutzen können und nicht auch die Zulagen der Riester-Förderung bekommen können. Doch ist die Basisrente wirklich schlechter als Riester, oder ist vielleicht sogar Rürup besser als Riester?

Zur Beantwortung dieser Frage sollen beide Varianten anhand von zwei Beispielen einmal durchgerechnet werden. Im ersten Beispiel gehen wir von einem Alleinstehenden aus, der im Jahr ein Bruttoeinkommen von 36.000 Euro hat und davon pro Monat 150 Euro für die Altersvorsorge spart. Würde dieser Arbeitnehmer nun die Riester-Förderung nutzen, würde er jährlich die Grundzulage von 154 Euro bekommen, da die Voraussetzungen für die Höchstförderung (mindestens vier Prozent vom Bruttogehalt müssen in den Sparvertrag fließen) erfüllt sind.

Bei Nutzung der Basisrente (Rürup) könnte der Arbeitnehmer von seinen Sparbeiträgen über jährlich 1.800 Euro aktuell (2010) 70 Prozent als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, demnach also 1.260 Euro. Wenn man nun von einem Steuersatz von 25 Prozent ausgeht, würde sich daraus eine Ersparnis an Steuern von 315 Euro ergeben. Für diesen Alleinstehenden wäre also Rürup deutlich attraktiver als Riester. Ob es sich übrigens um einen Arbeitnehmer oder um einen Selbständigen handelt ist unerheblich, nur der Selbständige kann eben ohnehin keine Riester-Rente nutzen, daher ist die Person im Beispiel Arbeitnehmer.

Im zweiten Beispiel handelt es sich um einen Arbeitnehmer mit einer Ehefrau ohne eigenes Einkommen und mit einem 2-jährigen Kind. Das Bruttoeinkommen liegt bei jährlich 50.000 Euro und es werden im Monat 200 Euro zur Altersvorsorge gespart. Bei Nutzung der Rürup-Rente könnten von diesen jährlich 2.400 Euro Sparbeitrag derzeit 70 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, also 1.680 Euro. Bei einem Steuersatz von angenommenen 30 Prozent würde das zu einer Steuerersparnis von jährlich 504 Euro führen.

Wie sieht es im Gegensatz dazu bei der Riester-Förderung aus? Hier würde der Arbeitnehmer einmal die Grundzulage für sich und zudem für seine Frau bekommen, falls diese ebenfalls einen Riester-Vertrag nutzt. Zusammen wären das also 308 Euro. Für das Kind kommt noch eine Kinderzulage von 300 Euro hinzu, sodass die jährliche Zulage bei insgesamt 608 Euro liegt. In diesem Fall würde man also mit Riester besser als mit Rürup „fahren“.
 
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