Dienstag, 21. Januar 2025

Investivkredite mit vergünstigten Zinssätzen für Unternehmen

In vielen Bundesländern gibt es für Unternehmen verschiedene Förderungen, die zum Beispiel in Form von Krediten vergeben werden. Dazu gehört unter anderem auch ein sogenannter Investivkredit, der zum Beispiel im Bundesland Bayern an Unternehmen und auch an Freiberufler vergeben werden kann. Grundsätzlich ist der Kredit für Freiberufler und für kleine sowie mittlere Unternehmen gedacht, also weniger für Großunternehmen geeignet. Dies ist bei den meisten Förderungen in dieser Art der Fall, denn die großen Unternehmen brauchen in der Regel ohnehin keine Förderungen.

Mit diesem Investivkredit sollen in erster Linie Investitionen gefördert werden, die zur Erweiterung, Modernisierung oder auch zu einer Rationalisierung von Unternehmen und Betrieben führen, die bereits vorhanden sind. Wer einen solchen Kredit erhalten möchte, der muss einige Voraussetzungen erfüllen können. So muss die geplante Förderung und Finanzierungshilfe zum Beispiel für den Kreditnehmer aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet einen erheblichen Umfang darstellen. Darüber hinaus darf der Gewinn eines Unternehmens eine gewisse Grenze nicht überschreiten, die derzeit beim Investivkredit bei 170.000 Euro im Jahr liegt.

Bei Gesellschaften darf dieser Wert allerdings mitunter doppelt so hoch sein, also bis 340.000 Euro reichen. Eine weitere Bedingung besteht darin, dass die Investitionen, die durch den Kredit gefördert werden sollen, mindestens so hoch sind, wie die Summe aus den Abschreibungen sowie aus den Gewinnen des letzten Jahres. Auch das vorletzte Jahr kann hier mit eingerechnet werden. Neben den zu erfüllenden Voraussetzungen ist für den Kreditnehmer natürlich auch noch sehr wichtig zu wissen, wie die Förderung eigentlich konkret aussehen wird. Grundsätzlich wird die Förderung in Form eines Kredites gewährt, der eben auch als Investivkredit bezeichnet wird.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Anteil der Finanzierung maximal 40 Prozent des Vorhabens betragen kann, welches als förderfähig gilt. Der Kreditbetrag muss mindestens 12.000 Euro betragen und kann höchstens über die Summe von 310.000 Euro vergeben werden. Die Höhe des Zinssatzes ist in erster Linie von der Bonität des Unternehmens bzw. des Freiberuflers abhängig, aber auch die Laufzeit des Kredites spielt eine Rolle. Derzeit bewegen sich die Zinssätze zwischen 0,75 und 7,87 Prozent, die Spanne der möglichen Zinssätze ist also sehr groß. Neben Bayern gibt es übrigens noch andere Bundesländer, die einen ähnlichen Kredit vergeben. Der Kreditsuchende sollte sich also im jeweiligen Bundesland informieren, ob es derartige Fördermöglichkeiten gibt.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^