Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Aufbewahrungsfristen für Kontoauszüge
Die Bürokratie sucht hierzulande ihresgleichen. Alles wird sehr kompliziert dargestellt, sodass man auch unzählige Unterlagen über Jahre hinweg aufbewahren muss, um im Falle eines Falles auch nachträglich noch diverse Dinge beweisen zu können. So sind Versicherungspolicen beispielsweise so lange aufzubewahren, wie die Versicherung läuft. Die Jahresentgeltmeldungen vom Arbeitgeber sind gar bis zum Rentenbeginn aufzubewahren, also mitunter über einen Zeitraum von weit mehr als 40 Jahren. Kein Wunder, dass die privaten Ordner mittlerweile aus allen Nähten platzen und der eine oder andere schon darüber nachdenkt, dass man doch wenigstens die alten Kontoauszüge, die man ohnehin keines Blickes mehr würdigt, entsorgen kann.Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Denn immer wieder kommt es noch Jahre nach der Begleichung einer Rechnung oder der regelmäßigen Zahlungen wie beispielsweise der Miete zu einer Beweislast. Das heißt, man muss hier noch Jahre später nachweisen, dass eine bestimmte Zahlung auch tatsächlich geleistet wurde. Insofern sollten auch Privatpersonen ihre Kontoauszüge mindestens über einen Zeitraum von vier Jahren aufbewahren. Zwar sind auch die Banken und Kreditinstitute verpflichtet, Auszüge bis zu sechs Jahren aufzubewahren und eine Abschrift dieser an den Kunden zu senden, sollte er diese beantragen. Allerdings können und werden die Banken hier oft recht hohe Gebühren verlangen, muss ein Kontoauszug nach Jahren nochmals zugesandt werden.
Grundsätzlich ist es also sinnvoll, die Kontoauszüge mindestens drei bis vier Jahre aufzuheben. Anders sieht es aus, wenn auf diesen Zahlungen für das Wohneigentum verzeichnet sind. Solche Kontoauszüge sollte man grundsätzlich länger aufbewahren, da sie bei einem späteren Verkauf des Hauses oder der Wohnung auch dazu dienen können, den Wert des Objektes zu ermitteln. Unternehmen hingegen müssen oftmals Archivräume anmieten, um sämtliche Unterlagen nach den gültigen Rechtsvorschriften aufzubewahren. So müssen die Kontoauszüge hier beispielsweise mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Dabei gilt der Zeitraum ab der Abgabe der Steuerklärung. Hat man keine Steuererklärung abgegeben, kann sich dieser Zeitraum auch gut und gerne auf bis zu 13 Jahre verlängern.
Bei Privatpersonen gibt es hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen zwar keine gesetzlichen Regelungen, allerdings lohnt es sich auch hier, die Kontoauszüge nicht zu früh zu entsorgen. Denn es kann immer wieder einmal vorkommen, dass man auch nach Jahren noch einmal den Nachweis über eine bestimmte Zahlung benötigt. Insbesondere bei bezahlten Handwerkerrechnungen, die für größere Baumaßnahmen erstellt wurden, sollten die zugehörigen Kontoauszüge über mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, da auch die Gewährleistungspflicht der Handwerker dann bis zu fünf Jahre betragen kann. Mit Hilfe der Kontoauszüge kann man die Zahlung der Rechnung nachweisen und damit auch den Anspruch auf Gewährleistung durch den Handwerker.
Grundsätzlich ist es also sinnvoll, die Kontoauszüge mindestens drei bis vier Jahre aufzuheben. Anders sieht es aus, wenn auf diesen Zahlungen für das Wohneigentum verzeichnet sind. Solche Kontoauszüge sollte man grundsätzlich länger aufbewahren, da sie bei einem späteren Verkauf des Hauses oder der Wohnung auch dazu dienen können, den Wert des Objektes zu ermitteln. Unternehmen hingegen müssen oftmals Archivräume anmieten, um sämtliche Unterlagen nach den gültigen Rechtsvorschriften aufzubewahren. So müssen die Kontoauszüge hier beispielsweise mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Dabei gilt der Zeitraum ab der Abgabe der Steuerklärung. Hat man keine Steuererklärung abgegeben, kann sich dieser Zeitraum auch gut und gerne auf bis zu 13 Jahre verlängern.
Bei Privatpersonen gibt es hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen zwar keine gesetzlichen Regelungen, allerdings lohnt es sich auch hier, die Kontoauszüge nicht zu früh zu entsorgen. Denn es kann immer wieder einmal vorkommen, dass man auch nach Jahren noch einmal den Nachweis über eine bestimmte Zahlung benötigt. Insbesondere bei bezahlten Handwerkerrechnungen, die für größere Baumaßnahmen erstellt wurden, sollten die zugehörigen Kontoauszüge über mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, da auch die Gewährleistungspflicht der Handwerker dann bis zu fünf Jahre betragen kann. Mit Hilfe der Kontoauszüge kann man die Zahlung der Rechnung nachweisen und damit auch den Anspruch auf Gewährleistung durch den Handwerker.
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